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Die Vorermittlungen der Staatsanwalt gegen den früheren Geschäftsführer der Pfaffenhofener Ilmtalklinik-GmbH laufen noch immer 

(ty) Der Fall des früheren Geschäftsführers der Pfaffenhofener Ilmtalklinik-GmbH, Marco Woedl, ist auch weiterhin nicht vom Tisch. Denn die von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt im Herbst vergangenen Jahres eingeleiteten Vorermittlungen laufen immer noch, wie ein Sprecher der Justizbehörde auf Anfrage unserer Zeitung erklärte.

Damit bleibt weiter offen, ob der Fall strafrechtliche Konsequenzen hat. Sollten die Vorermittlungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfolgreich verlaufen, würde sich daraus wohl der Anfangsverdacht der Untreue ergeben und ein Ermittlungsverfahren würde eingeleitet. Verlaufen die Vorermittlungen im Sande, dann wäre der Fall Woedl höchstwahrscheinlich endgültig Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft prüft jedenfalls nach wie vor Geschäftsvorgänge und untersucht dabei auch, ob Woedl damals seine Kompetenzen als Geschäftsführer der Ilmtalklinik-GmbH zum Nachteil des Klinik-Trägers überschritten hat. Das erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter bereits im November, als die Vorermittlungen bekannt wurden, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit etwa einem Monat liefen.

Zivilrechtlich ist die Akte Woedl geschlossen, seitdem der Vergleich rechtskräftig ist, den die Klinik-GmbH – und damit der Landkreis Pfaffenhofen als Gesellschafter – mit dem fristlos gekündigten einstigen Krankenhaus-Boss geschlossen hat. Der Vergleich beinhaltete die Zahlung von rund 200 000 Euro an Woedl. Dass dieser Vergleich rechtskräftig ist, war im November praktisch zeitgleich mit der Nachricht bekanntgeworden, dass sich die Staatsanwaltschaft für den Fall Woedl interessiert.

Im Fokus der Justizbehörde dürften dabei unter anderem zwei Vorgänge stehen, die auch in einem Sonderprüfungsbericht des bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) Niederschlag gefunden hatten. Der rund 20-seitige Bericht, der damals vom Landkreis in Auftrag gegeben worden war, liegt unserer Zeitung vor. Er behandelt unter anderem zwei Vorgänge explizit und ausführlich.

  • Fall eins: Am 14. Juli 2011 wurde mit einer Firma die Vereinbarung über die Überlassung von Räumlichkeiten in der Ilmtalklinik geschlossen; es ging um den Betrieb eines Sanitätshauses. Der Vertrag wurde, so der BKPV, vom damaligen Landrat Anton Westner (CSU) unterschrieben – allerdings habe der vor Unterzeichnung handschriftlich die Regelung gestrichen, wonach der Mieter im ersten Jahr von der Miete befreit wäre. Vier Tage später wurde dann aber eine Nebenabrede zwischen Woedl und der besagten Firma vereinbart, die wiederum die Befreiung von der Miete für zwölf Monate vorsah. „Nach den uns erteilten Auskünften war der Landrat darüber nicht informiert“, schreibt der Prüfungsverband und stellt klar: „In der fehlenden Genehmigung über diese wesentliche Grundlage des Vertragsverhältnisses sehen wir einen Verstoß gegen den Pacht- und Überlassungsvertrag.“ Die Befreiung von der Miete für ein Jahr habe zu einem Ertragsausfall von rund 13 000 Euro geführt. 
  • Fall zwei: An einen in München niedergelassenen Arzt wurden im Rahmen dessen konsiliarärztlicher Tätigkeit unter Woedls Amtszeit als Geschäftsführer  Fahrkostenerstattungen von rund 20 000 Euro ausbezahlt – obwohl laut BKPV die mit dem Arzt getroffenen Vereinbarungen gar keine derartige Regelung enthielten beziehungsweise diese sogar ausschlossen.

Woedl hat bekanntlich längst eine neue berufliche Aufgabe gefunden. Er ist seit 1. April vergangenen Jahres Geschäftsführer der „Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe“ bei Schwandorf.

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