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Es geht um nicht weniger als Gülle. Es geht um eine Anzeige. Und um durchaus empfindliche mögliche Konsequenzen.

(ty/zel) Mit einem nicht alltäglichen, olfaktorischen Fall aus dem Landkreis Kelheim haben es die Polizei und das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Abensberg zu tun. Am Dienstag brachte nämlich offenbar ein hiesiger Landwirt bei Train Gülle auf einem Feld aus und arbeitete diese nicht in den Boden ein. Ein von der Geruchsbelästigung betroffener Mann aus dem Ort erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei.

 

Die Polizei wiederum hat den Vorfall aufgenommen und leitet ihn an die zuständige Behörde weiter. Das ist in diesem Fall das Abensberger AELF. Wie ein Sprecher des AELF auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, sei ausgebrachte Gülle „unverzüglich“ einzuarbeiten – in der Praxis heißt das: innerhalb von höchstens vier Stunden. Andernfalls liegt eine Missachtung der Düngeverordnung vor. Und das kann mitunter teuer werden. Denn ein solcher Verstoß werde mit der Kürzung sämtlicher von dem Landwirt in dem jeweiligen Jahr kassierten staatlichen Prämien um drei Prozent geahndet.


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