18-jährige Pkw-Lenkerin war beim Auffahren auf die B13 zu schnell und erfasste den 50-Jährigen
(ty) Weil eine 18-jähriger Autofahrerin gestern früh bei Manching zu schnell von der B16 auf die B13 abfuhr, erfasste sie einen 50-jährigen Rollerfahrer, der durch den Zusammenstoß auf die Gegenfahrbahn geschleudert und leicht verletzt wurde. Die Pkw-Fahrerin, die bei dem Unfall unversehrt blieb, wird sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen.
Gegen 7.35 Uhr war die Fahranfängerin mit ihrem Pkw auf der B16 in Richtung Neuburg unterwegs und fuhr auf Höhe Oberstimm auf die B13 in Richtung Ingolstadt ab. Da sie laut Polizei zu schnell unterwegs war, konnte sie sich nicht auf die Einfahrtsspur der Bundesstraße einordnen, sondern fuhr unter Missachtung der Vorfahrtsregelung direkt auf die B13 ein. Dabei prallte der Pkw der jungen Frau aus dem Kreis Eichstätt gegen den Roller eines 50-jährigen, der auf der B13 in Richtung Ingolstadt fuhr.
Durch die Kollision wurde der 50-jährige Rollerfahrer aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen auf die Gegenfahrbahn geschleudert und kam dort zum Liegen. Er musste mit diversen Prellungen und Abschürfungen vom Rettungsdienst in ein Ingolstädter Krankenhaus gebracht werden.