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Am ersten Verhandlungstag im Fall „Anastasia“ vor dem Ingolstädter Landgericht wurde lediglich die Anklageschrift verlesen

(ty) Gerade einmal zehn Minuten dauerte heute der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Ingolstadt gegen den 25-jährigen Christian A. aus Großmehring, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, am Abend des 28. November 2015 die hochschwangere Anastasia M. auf bestialische Weise ermordet zu haben. Und mit ihr das ungeborene Kind.

Er ist deswegen des Mordes aus niedrigen Beweggründen und wegen des damit einhergehenden Schwangerschaftsabbruchs angeklagt. Nachdem der Angeklagte indes keine Angaben zum Tathergang machen wollte, war der erste Verhandlungstag nach der Verlesung der Anklageschrift auch schon wieder vorbei.

Anastasia M. hatte ihn immer als den Vater des Kindes bezeichnet. Er dagegen – so die Anklageschrift – habe die Vaterschaft angezweifelt, aber gleichwohl vorgespiegelt, mit Anastasia eine gemeinsame Zukunft zu planen. Für den Tag nach ihrem Tod wäre sogar die Besichtigung einer gemeinsamen Wohnung auf dem Programm gestanden. Christian A. hatte aber nie die Absicht, mit der werdenden Mutter zusammenzuziehen. „Der Angeschuldigte fasste daher den Plan, Anastasia M. und das ungeborene Kind zu töten“, heißt es in der Anklage.

Zwischen 22.30 und 0.15 Uhr des folgenden Tages habe der Angeklagte am Donau-Ufer bei der Ingolstädter Gerhard-Hauptmann-Straße dem arglosen Opfer dann sieben bis acht massive Schläge mit einem „nicht näher bestimmbaren, aber scharfen“ Werkzeug gegen den Kopf verpasst. In Tötungsabsicht, so die Staatsanwaltschaft. Der Schädel wurde dabei zertrümmert und Hirnmasse trat aus. Danach habe er die – noch lebende – Frau in die Donau geworfen.

Ein unglaublich brutaler Mord, der Christian A. zur Last gelegt wird. Da der gelernte Koch bis heute zu den Vorwürfen schweigt – auch am erste Verhandlungstag machte er keinerlei Angaben zum Tathergang –, steht dem Landgericht ein langwieriger Indizienprozess mit vielen Zeugen bevor. 110 Zeugen und elf Sachverständige sollen an den 19 geplanten Hauptverhandlungstagen zu Wort kommen. 


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