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Aktuelle Informationen zur Lage im Landkreis Pfaffenhofen und der Region – Mehrere offiziell bestätigte Fälle

(ty/zel) Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern hat das bayerische Umweltministerium heute eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel im gesamten Freistaat veranlasst. Das Pfaffenhofener Landratsamt setzt diese Anordnung noch heute Nachmittag in Form einer Allgemeinverfügung um, wie dazu mitgeteilt wurde. Sie gelte zunächst für unbestimmte Zeit. „Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, auch wenn es nur wenige Tiere sind“, erklärte eine Behördensprecherin.

Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futtereinrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so das Vogelgrippe-Virus in den Bestand eingeschleppt wird. „Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich“, wurde erneut mitgeteilt. Im Landkreis Pfaffenhofen sei das Virus bisher auch nicht nachgewiesen worden. Aktuelle Infos zum Thema Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.

 

Erste Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Freising sind inzwischen offiziell bestätigt. Das Freisinger Landratsamt wurde vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, darüber informiert, dass bei allen sechs Wildenten aus dem Kreis Freising, die kürzlich am Uppenborn-Weiher von Spaziergängern entdeckt worden waren, die hochpathogene Variante der Vogelgrippe vorliegt. Die heute für die Schutzzone um den Uppenborn-Weiher im Kreis Freising erlassenen Bestimmungen behalten vorerst – ungeachtet der für ganz Bayern erlassenen Stallpflicht – weiterhin ihre Geltung, teilte das Landratsamt mit – „weil sie derzeit hinsichtlich der Maßnahmen zur Hygiene noch speziellere Vorschriften enthalten“. Im Kreis Freising gibt es zirka 900 Geflügelhalter mit etwa 120 000 Tieren.

 

Derweil gibt es auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auch einen ersten VogelgrippeVerdachtsfall. "Bei einem toten Schwan, den ein ehrenamtlicher Naturschutzwächter am Bertoldsheimer Stausee entdeckt hat, konnte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim ein aviäres Influenza Genom vom Subtyp H5 nachweisen", wurde aus der Kreisbehörde heute Nachmittag gemeldet. Das LGL hat weitere Untersuchungen im nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems (FriedrichLöfflerInstitut) eingeleitet, um festzustellen, ob es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N8 handelt. Ein Ergebnis dieser Untersuchung stehe noch aus. 

"Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten", wird auch aus dem Landratsamt Kelheim betont. "Öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind bis auf weiteres untersagt." Die Stallpflicht werde konsequent umgesetzt. "Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Geflügelhalter, die ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen können", so ein Behörden-Sprecher. Das Kelheimer Landratsamt werde vor Ort die Maßnahme überwachen. Bislang seien keine Fälle von Geflügelpest im Landkreis Kelheim festgestellt worden, hieß es am Freitag gegen 17 Uhr.

 

Die Klassische Geflügelpest ist nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums eine besonders schwer verlaufende Form der "Aviären Influenza" bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt.

Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. "Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen", wird weiter erklärt.

 

Aktuell seien in mehreren bayerischen Landkreisen Vogelgrippe-Fälle vom Typ H5N8 bestätigt. Weitere Verdachtsfälle würden am Friedrich-Löffler-Institut geklärt. Für den Menschen sei das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. 

Zur engen Vernetzung aller Beteiligten wurde in Bayern bereits Anfang dieser Woche ein Koordinierungskreis auf Landesebene eingerichtet. Außerdem arbeitet Bayern im zentralen Krisenstab des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogel-Population rasch zu erkennen hat der Freistaat nach eigenen Angaben auch das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert. Der Bund wurde im Rahmen des Krisenstabs über diese weitere Schutzmaßnahme in Bayern informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden die Maßnahme überwachen.

Bisherige Beiträge zum Thema:

Erste Vogelgrippe-Fälle in der Region jetzt offiziell bestätigt

Vogelgrippe in Ingolstadt

Die Vogelgrippe ist in der Region angekommen


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