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Aus aktuellem Anlass wird einmal mehr zur Vorsicht gemahnt – Die Opfer sollen ausgefragt und ausspioniert werden

(ty/zel) Gestern gegen 22 Uhr rief ein bislang unbekannter Mann bei einer Frau in Neustadt/Donau an und gab sich ihr gegenüber als Beamter der Polizeiinspektion Kelheim aus. Dabei gaukelte er ihr vor, man habe zwei Ungarn beim Einbruch festgenommen und dabei einen Zettel gefunden, auf dem die Adresse der Frau gestanden habe. „Anschließend fragte er die Dame nach bestimmten Lebensgewohnheiten aus und beendete anschließend das Gespräch“, heißt es von der echten Polizei, die einmal mehr vor solchen Anrufen warnt. Die Bürger werden gebeten, ein gesundes Misstrauen bei Anrufen von Fremden an den Tag zu legen. Die geschilderte Masche ist hinlänglich bekannt: Man kann davon ausgehen, dass die Opfer ausspioniert werden sollen.

Ebenfalls gestern, gegen 23.50 Uhr, meldete sich auch bei einer 51-Jährigen aus Biburg ein bis dato Unbekannter per Telefon – mit der angezeigten Notrufnummer 110 – und gab sich als Polizeibeamter aus. „Bei dem folgenden Gespräch gab er ihr gegenüber an, dass bei einer Hausdurchsuchung Unterlagen mit ihrer Anschrift gefunden worden wären und deswegen gleich eine Polizeistreife bei ihr vorbeikommen würde“, berichtet die echte Polizei.

Gekommen ist dann jedoch niemand, die Frau verständigte richtigerweise gleich die Inspektion Mainburg. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Anrufen von angeblichen Polizeibeamten immer nach dem Namen und  der Dienststelle des Anrufers gefragt werden sollte. „Man kann den Anrufer bei entsprechendem Verdacht auch anbieten, zurückzurufen“, wird geraten. Und: „Die Polizei ruft niemals mit der Anrufnummer 110 an.“ 

Im vorliegendem Fall versuchte vermutlich der Täter mit dem „Call-ID-Spoofing“ Beute zu machen, das heißt: Beim Angerufenen erscheint eine vom Täter selbst generierte Telefonnummer – meistens mit der Endung 110, um einen Bezug zur Polizei vorzugaukeln. „So wird oftmals vom Angerufenen verlangt, eine Überweisung zugunsten eines vom Täter angegeben Kontos zu tätigen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden“, berichtet ein Polizei-Sprecher.  


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