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65-Jährigem droht ein Bußgeld, weil er erst 19 Stunden später die Polizei informierte – Es geht auch  darum, unnötiges Tierleid zu vermeiden

(ty) Gestern gegen 18 Uhr teilte ein 65-jähriger Mann der Polizeiinspektion in Rottenburg/Laaber einen Wildunfall mit, der sich bereits 19 Stunden zuvor im Gemeindebereich von Langquaid (Kreis Kelheim) ereignet hatte. „Da der Unfall somit nicht unverzüglich gemeldet wurde, erfüllt der Sachverhalt nun den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach dem Jagdgesetz und wird entsprechend zur Anzeige gebracht“, erklärt ein Sprecher der Kelheimer Inspektion. Dem Mann droht nun eine Geldbuße.

 

Aber nicht nur, um eine Geldbuße zu vermeiden, sollte man einen Wildunfall unverzüglich melden, sondern auch, um unnötiges Tierleid zu verhindern. Denn oft laufen die schwer verletzten Tiere nach der Kollision noch davon und verenden dann qualvoll im Wald. Ein verständigter Jäger kann das Tier dagegen ausfindig machen und erlösen.


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