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Es geht um den Verdacht, dass sie für das Inverkehrbringen von Autos mit manipulativer Abgas-Steuerung mitverantwortlich waren.

(ty) Im Rahmen des Ermittlungs-Verfahrens im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre – betreffend Audi-Motoren – sind gestern die Privatwohnungen sowie in einem Fall auch der Arbeitsplatz von drei weiteren Beschuldigten durchsucht worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft München II mit, die beim Amtsgericht München entsprechende Beschlüsse erwirkt hatte. Bei zwei dieser Beschuldigten handle es sich um ehemalige Mitglieder des Audi-Vorstands.

„Es besteht der Verdacht, dass die vorgenannten Beschuldigten für das Inverkehrbringen zumindest eines wesentlichen Teils der mit manipulativer Abgas-Steuerungs-Software ausgestatteten Kraftfahrzeuge mitverantwortlich waren“, erklärte Oberstaatsanwältin Andrea Mayer, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Aktuelle Mitglieder des Audi-Vorstands seien nach wie vor nicht unter den Beschuldigten.

Bereits am 6. Februar hatte es wegen der Abgas-Affäre – erneut – eine große Razzia bei Audi selbst gegeben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden dabei Büro- und Geschäftsräume des Unternehmens in Ingolstadt und Neckarsulm durchsucht. Im März vergangenen Jahres war es noch um den Verdacht gegangen, Audi habe 80 000 Autos für den US-amerikanischen Markt manipuliert. Inzwischen wurde erklärt, der Tatverdacht beziehe sich nun auf Dieselmotoren in mindestens rund 210 000 Fahrzeugen, die seit 2009 auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt ausgeliefert worden seien.

Zu den neuerlichen Durchsuchungen Anfang des Monats hatte Oberstaatsanwältin Mayer erklärt: "Hierbei steht nunmehr auch der Einsatz von technischen Vorrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten in V6-Drei-Liter-Dieselmotoren, die für den europäischen Absatzmarkt bestimmt waren, im Fokus der Ermittler." Hinsichtlich der Sachverhalte, die den Absatz von Audi-Dieselmotoren auf dem US-amerikanischen Kraftfahrzeug-Markt betreffen, wurden zu diesem Zeitpunkt laut  Staatsanwaltschaft im Verfahren inzwischen 14 Personen als Beschuldigte geführt. "Hierunter seien keine aktuellen oder ehemaligen Vorstandsmitglieder der Audi AG", hieß es damals noch.

Die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Straftat-Bestände seien Betrug sowie strafbare Werbung. Der Tatverdacht beziehe sich derzeit – so hieß es Anfang Februar – auf die Dieselmotoren in mindestens rund 210 000 Fahrzeugen, die seit dem Jahr 2009 auf dem europäischen und dem US-amerikanischen Markt ausgeliefert worden seien. Zudem führe man im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten ein Bußgeld-Verfahren gegen noch unbekannte Vorstände der Audi AG sowie gegen das Unternehmen Audi AG als Nebenbeteiligte. 

Ergänzend verwies die Staatsanwaltschaft auf ihre Angaben vom März vergangenen Jahres. Damals war verkündet worden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet worden sei. Gegenstand der Ermittlungen sei – so hieß es dazu – der Verkauf von insgesamt etwa 80 000 Kraftfahrzeugen, die mit von der Audi AG entwickelten V6-3.0-Liter-Dieselmotoren ausgestattet sind, auf dem US-amerikanischen Markt im Zeitraum von 2009 bis 2015. "Es besteht der Verdacht, dass in diese Kraftfahrzeuge technische Vorrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten eingebaut wurden, um die US-amerikanischen Abgasgrenzwerte einzuhalten, und die Käufer diesbezüglich nicht informiert wurden." 

Absatzgeschäfte auf dem europäischen Markt seien nicht Gegenstand der Ermittlungen, hieß es damals noch, "da nach den bislang vorliegenden Auskünften des Kraftfahrt-Bundesamtes insoweit eine unzulässige Beeinflussung von Abgaswerten nicht festgestellt werden kann". Im Rahmen der Ermittlungen waren im März vergangenen Jahres durch mehrere Staatsanwälte und Beamte der Landeskriminalämter Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen Durchsuchungs-Beschlüsse an Standorten der Audi AG sowie an sieben weiteren Orten vollzogen worden. Mit Hilfe dieser Razzien sollte "insbesondere geklärt werden, welche Personen an der Verwendung der maßgeblichen Technik und gegebenenfalls an unrichtigen Angaben gegenüber Dritten beteiligt waren"


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