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Er war bei erlaubten 80 mit etwa 180 km/h unterwegs, als das Unglück geschah: Sechs Monate Haft auf Bewährung für 49-Jährigen. 

(ty) Mit Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 7. November vergangenen Jahres war der Angeklagte Armin T. wegen fahrlässiger Tötung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Als Bewährungs-Auflage wurde damals eine hohe vierstellige Summe zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung festgesetzt. Der Führerschein wurde für weitere sechs Monate eingezogen. Die zunächst eingelegte Berufung wurde nach aktueller Mitteilung des Ingolstädter Landgerichts Anfang Februar zurückgenommen, sodass das Urteil inzwischen rechtskräftig ist.

Der damals 49-jährige, in München wohnhafte Verurteilte fuhr den Angaben zufolge am 24. Mai 2016 gegen 15 Uhr auf der Autobahn A9 in Richtung München – und zwar trotz Nässe und bestehender Geschwindigkeits-Beschränkung auf 80 Stundenkilometer mit zirka 180 km/h. Auf Höhe des Parkplatzes Gelbelsee (Gemeinde Denkendorf) verlor er nach einem Kontakt mit dem Grünstreifen die Kontrolle über sein Fahrzeug, geriet ins Schleudern und kollidierte mit dem auf dem Mittelstreifen fahrenden Pkw einer Familie.

Mit fatalen Folgen. Denn durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw der Familie gegen einen Betonsockel geschleudert und geriet in Schieflage. Die beiden Söhne im Alter von acht und neun Jahren, die nicht angeschnallt waren, wurden aus dem Auto geschleudert. Einer starb noch am Unfallort, der andere wenig später im Klinikum von Ingolstadt. Sowohl der Fahrer des Familienautos als auch seine Ehefrau sowie noch zwei weitere im Fahrzeug sitzende Töchter wurden ebenfalls zum Teil schwer verletzt.

 

Bei der Strafhöhe war nach Angaben des Gerichts berücksichtigt worden, dass der Angeklagte zwar bei regennasser Fahrbahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten hatte, aber bisher ein unbescholtenes Leben geführt und durch den Unfall ebenfalls schwere bleibende Verletzungen – körperlicher und psychischer Art – erlitten hatte. Mitberücksichtigt worden sei auch, dass beide getöteten Kinder nicht angeschnallt waren und nach den Feststellungen des Sachverständigen nur dadurch aus dem Auto geschleudert werden konnten. Aufgrund der günstigen Sozialprognose war die Freiheitsstrafe gegen den 49-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt worden.


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