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Zoll zog aus Vietnam eingetroffene Cremes aus dem Verkehr. Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen.

(ty) Zahlreiche Schlangengift-Cremes haben Beamte des Zollamts Garching-Hochbrück in der vergangenen Woche in zwei Postpaketen festgestellt, die aus Vietnam eingetroffen waren. Laut heutiger Mitteilung war der Inhalt als Rheumasalben deklariert. Beim Öffnen der Pakete stellten die Beamten den Angaben zufolge dann zahlreiche Päckchen fest, auf deren Vorderseite unter anderem "Snake Venom" (übersetzt: Schlangengift) stand. Zwei Frauen hatten die Ware via Internet bestellt, hieß es auf Anfrage unserer Zeitung.

 

Bei Durchsicht der Verpackungen haben die Zöllner – so heißt es weiter – festgestellt, dass in den Salben das Gift der artengeschützten Königskobra (Ophiophagus hannah) verwendet worden sei. "Das Tier selbst, sowohl im lebenden als auch im toten Zustand, sowie Produkte, die daraus hergestellt werden, sind unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen geschützt", erklärt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München. Da im vorliegenden Fall von den beiden Frauen, die die Ware geordert hatten, keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorgelegt werden konnten, wurde die Sendung vom Zoll beschlagnahmt.

 


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