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Der Firmenchef aus dem Kreis Regensburg wollte den im Baugewerbe geltenden Mindestlohn umgehen.

(ty) Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg haben dazu geführt, dass ein Firmen-Inhaber aus dem Landkreis Regensburg vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt worden ist. Der Geschäftsmann setzte laut Ermittlungen des Zoll seinen Angestellten überwiegend bei Bauvorhaben ein, obwohl er eigentlich einen Hausmeister-Service betrieb.

 

Durch diese Verhaltensweise wollte der Unternehmer die Zahlung des im Baugewerbe geltenden Mindestlohns umgehen, der über dem des allgemein verbindlichen Mindestlohns liegt. Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich den Angaben zufolge auf zirka 9000 Euro, für den der Beschuldigte – neben der verhängten Geldstrafe – aufkommen muss.


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