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Original-Bilder aus der Video-Aufzeichnung veröffentlicht. Polizeipräsidium weist Kritik am Vorgehen der Beamten zurück.

(zel) Wie berichtet, hatten Polizisten in der Nacht zum Sonntag in Ingolstadt ein illegales Auto-Rennen dokumentiert und beendet. Die Pkw-Schlüssel und die Führerscheine der fünf Fahrer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren wurden sichergestellt, die jungen Leute angezeigt. In sozialen Netzwerken wurde vereinzelt moniert, die Video-Streife der Verkehrspolizei habe den Rasern zu lange zugeschaut beziehungsweise zu spät eingegriffen. Das wies man heute beim Polizeipräsidium Oberbayern-Nord gegenüber unserer Zeitung zurück.

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums attestierte den Beamten der zivilen Video-Streife „sachgerechtes Ermessen“. Die grob verkehrswidrigen Handlungen entwickelten sich seinen Worten zufolge vom anfänglichen Auto-Posing nach und nach immer mehr in Richtung Straftat. Die Situation habe sich zugespitzt; es sei dabei aber nicht zu einer konkreten Gefährdung von unbeteiligten Personen gekommen – sonst hätten die Beamten sofort gehandelt. 

In der Nacht zum vergangenen Sonntag, es war gegen 0.20 Uhr, fielen nach Mitteilung des Polizeipräsidiums einer zivilen Video-Streife der hiesigen Verkehrspolizei auf Höhe des Ingolstädter Westparks insgesamt fünf neuwertige und hochmotorisierte Fahrzeuge auf, die mit aufheulenden Motoren sowie stark beschleunigend von der dortigen Ampel aus in Richtung Audi-Ring starteten. „Die Beamen folgten mit laufender Videokamera, soweit dies ohne Gefährdung möglich war“, heißt es weiter.

 

Original-Bild aus der Aufzeichnung der Video-Streife.

Die fünf Pkw seien zunächst in Richtung Innenstadt gefahren. Es handelte sich um Wagen der Marken Audi und Seat mit Ingolstädter, Neuburg-Schrobenhausener und Eichstätter Kennzeichen. „Mehrere Verkehrsverstöße konnten dokumentiert werden“, so ein Polizei-Sprecher. Die Autos „fuhren teilweise zu dritt nebeneinander und überholen sich gegenseitig“. Auf der Rückfahrt von der Innenstadt, so heißt es weiter,  „verdichtete sich das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrverhalten der Akteure, bis man sich schließlich auf der Nördlichen Ringstraße aufreihte und ein Beschleunigungsrennen begann“. Hierbei seien Geschwindigkeiten jenseits der 100-km/h-Marke erreicht worden.  

Anschließend habe die Gruppe sich in der Neuburger Straße, Ecke Permoserstraße, an einer roten Ampel in zwei Reihen aufgestellt. „Beim Umschalten auf Grünlicht wurde durchgestartet, ähnlich wie bei einem Autorennen“, schildert die Polizei. Die Gegenfahrspur sei dabei für „waghalsigste Überholmanöver“ genutzt worden. Am Westpark habe an der dortigen Ampel ein weiteres Rennen gestartet, es führte zum Hochkreisel und wieder zurück. „Die Fahrer überholen sich dabei rücksichtslos.“

 

Der weiterhin folgenden Zivilstreife der Verkehrspolizei sei es bei günstiger Gelegenheit gelungen, die Raser zu stoppen. Das erfolgte den Angaben zufolge, „indem sich die Beamten mit ihrem Fahrzeug vor die wartenden Rennfahrer setzen konnten“. Nachdem die Beamten in Uniform aus ihrem Zivilfahrzeug gestiegen waren, „gelang ein Überraschungseffekt“, hieß es aus dem Polizeipräsidium, „und die Identität aller Beteiligten konnte festgestellt werden“. 

Zunächst seien die Pkw-Schlüssel sichergestellt worden. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt seien außerdem die Führerscheine der Beschuldigten beschlagnahmt worden. Es handelt sich laut Polizei um eine 19-jährige Frau sowie um vier Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren. Wie sich im Zuge der Kontrolle herausgestellt habe, sei eines der fünf Fahrzeuge speziell auf eine Handbedienung umgerüstet worden – was dem körperlich behinderten Fahrer das Fahren des Audi TT ermöglicht habe.

Auf die Sicherstellung der fünf Autos wurde laut heutiger Mitteilung aus dem Polizeipräsidium verzichtet, da keiner der Beschuldigten als Halter von einem der Wagen eingetragen sei. Alle fünf jungen Leute wurden indes wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeug-Rennen angezeigt.

 

In diesem zivilen Fahrzeug war die Video-Streife der Verkehrspolizei in der besagten Nacht unterwegs. Oben, neben dem Rückspiegel, sieht man die Kamera.

Der entsprechende Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs ("Verbotene Kraftfahrzeug-Rennen") lautet:

(1) Wer im Straßenverkehr 

  1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
  2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Erstmeldung zum Thema:

Ingolstädter Polizei beendet illegales Rennen: Fünf Führerscheine einkassiert


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