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Ein aktueller Fall aus Geisenfeld zeigt, dass selbst eine vergleichsweise geringe Alkoholisierung handfeste Konsequenzen haben kann.

(zel) Eigentlich wäre der Kleinunfall, der sich da am Sonntagnachmittag gegen 16.15 Uhr an der Gadener Straße in Geisenfeld ereignet hat, gar nicht der Rede wert gewesen. Doch es sollte anders kommen. Weil nämlich bei einem der beiden Fahrer, deren Wagen da vor einem Wirtshaus kollidiert waren, Alkohol-Geruch festgestellt wurde, gewann die Sache an Brisanz. Und obwohl der Mann nur „etwas über 0,3 Promille“ intus hatte, wie die Polizei unter Berufung auf das Test-Ergebnis vermeldet, droht dem Mann nun schlimmstenfalls sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Der 42-Jährige aus dem Gemeinde-Bereich von Kinding (Kreis Eichstätt) war den Angaben zufolge vor dem Gasthaus mit seinem Wagen rückwärts gefahren und hatte dabei den Pkw eines 60-jährigen Wolnzachers touchiert. Als dann die Fahrtüchtigkeit des mutmaßlichen Unfallverursachers aus dem Altmühltal überprüft wurde, kam die Alkoholisierung ans Licht. Und während in der Regel Autofahrern erst ab einem Wert von 0,5 Promille Sanktionen oder Strafen drohen, sieht es anders aus, wenn ein Unfall passiert oder eine Gefährdung vorliegt – denn dann kann die Alkoholisierung bereits ab 0,30 Promille handfeste Folgen haben.

Im vorliegenden Fall musste sich der 42-Jährige einer Blutentnahme unterziehen. Gegen ihn steht nun der Verdacht der Straßenverkehrs-Gefährdung im Raum. Der Kindinger durfte laut Mitteilung der Polizei seinen Führerschein erst einmal behalten. Allerdings: Sollte sich – vereinfacht ausgedrückt – herausstellen, dass der Unfall aufgrund der Alkoholisierung geschehen ist oder dass dieser in nüchternem Zustand hätte verhindert werden können, dann könnte dem Mann im Zuge eine Strafverfahrens schlimmstenfalls auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.


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