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57-Jähriger steht im Verdacht, exhibitionistische Handlungen gegenüber Frauen und Kindern vollzogen zu haben. Sind Kinder die Opfer, gilt das als Missbrauch.

(ty) Die Ingolstädter Kripo ermittelt gegen einen 57-Jährigen, der sich gestern in Vohburg als Exhibitionist vor Frauen und Kindern verdingt haben soll. Der Mann wurde nach der Mitteilung eines Zeugen im Zuge einer Fahndung von Beamten der Geisenfelder Inspektion gefasst. Weil exhibitionistische Handlungen vor Kindern juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern gewertet werden, droht dem Tatverdächtigen im Falle einer Verurteilung sogar eine Freiheitsstrafe. Die Kriminalpolizei bittet jetzt um Hinweise.

„Gesten Mittag beobachtete ein ruhender Lkw-Fahrer auf einem Parkplatz in der Gewerbestraße in Vohburg einen Mann, der provokant an seinem Glied manipulierte und dabei den Blickkontakt zu Frauen und Kindern suchte“, teilte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord heute mit. „Nachdem der Zeuge diesen Vorfall bei der Polizei meldete, konnte der Tatverdächtige im Rahmen einer Sofortfahndung von Beamten der Polizeiinspektion Geisenfeld angetroffen, identifiziert und vernommen werden.“

Betroffene des Vorfalls oder die Eltern von betroffenen Kindern werden nun gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43 - 0 zu melden. Gegen den 57-Jährigen steht der Verdacht von exhibitionistischen Handlungen gegenüber Frauen und Kindern im Raum. Für die Ermittler gilt es auch zu prüfen beziehungsweise zu klären, ob tatsächlich Kinder unter den Opfern waren. Denn das spielt strafrechtlich eine wichtige Rolle.

Dazu muss man wissen: Exhibitionistische Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer von exhibitionistischen Taten sind, erklärte man beim Polizei-Präsidium. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen.


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