Wie das Landratsamt mitteilt, werden nun Sperrbezirke um die betroffenen Stände eingerichtet.
(ty) Das Kelheimer Landratsamt schlägt Alarm: In den Gemeinden Saal an der Donau und Bad Abbach wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. "Zur Bekämpfung dieser Bienenseuche hat das Landratsamt Kelheim zwei Allgemeinverfügungen nach dem Tiergesundheitsgesetz und der Bienenseuchen-Verordnung erlassen", heißt es in einer offiziellen Mitteilung. In beiden betroffenen Bereichen wurden um die Standorte der betroffenen Bienenstände Sperrbezirke eingerichtet:
Sperrbezirk Saal an der Donau:
Sperrbezirk Bad Abbach:
Für beide Bezirke gelten laut Landratsamt strenge Vorschriften: "Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke in diesen Gebieten liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt Kelheim, Veterinäramt, zu melden." Dieses ist unter der Telefonnummer (0 94 41) 2 07 -71 00 zu erreichen. In der Bienenseuchenverordnung ist für diesen Fall unter anderem festgelegt, dass bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet nicht von ihrem Standort entfernt werden dürfen. So lange die Allgemeinverfügungen in Kraft sind, dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Bei Bienenstöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass diese bienendicht verschlossen sind.
Von der Tierseuche, so heißt es aus dem Landratsamt weiter, sind die ausgewachsenen Bienen nicht betroffen. Es gehe um die Larven. Die Seuche, die auch Bienen-Pest genannt wird, kann daher zum Absterben ganzer Bienenvölker führen. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die befallenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind. Rechtsgrundlagen für die Allgemeinverfügung sind das Tiergesundheitsgesetz und die Bienenseuchen-Verordnung.
Von Seiten des Veterinäramts wird im übrigen darauf hingewiesen, dass keine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig zu befürchten ist. Sobald die Faulbrut erloschen ist, werden die angeordneten Schutzmaßnahmen in den jeweiligen Bereichen aufgehoben, wird vom Landratsamt abschließend mitgeteilt. Weitere Informationen finden sich in den Allgemeinverfügungen, die auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter www.landkreis-kelheim.de/Aktuelles einsehbar sind.