Jetzt blüht beiden Männern ein Strafverfahren. Der Betrunkene hatte den Flüchtenden noch gestoppt.
(ty) Am gestrigen Abend ist es auf dem Rebenweg in Kelheim zu einem Unfall gekommen, der eigentlich gar nicht so schlimm gewesen wäre. Allerdings blicken jetzt beide Pkw-Lenker einem Strafverfahren entgegen. Der eine, ein 25-Jähriger aus der Kreisstadt, wollte sich nämlich nach der Kollision aus dem Staub machen – und hat sich jetzt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu verantworten. Der andere, ein 40-Jähriger aus Teugn, war betrunken und musste seinen Führerschein deshalb gleich abgeben – zuvor hatte er den Flüchtenden noch selbst gestellt.
Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, passierte es gegen 18 Uhr. Im Begegnungsverkehr seien sich die Autos der beiden Männer zu nahe gekommen, sie kollidierten daraufhin mit den Außenspiegeln. Der 25-jährige BMW-Lenker habe allerdings nach dem Unfall seine Fahrt fortgesetzt, wollte sich offenbar einfach aus dem Staub machen. Den Angaben zufolge konnte er aber von dem schnell reagierenden 40-Jährigen nach ungefähr 500 Metern eingeholt und gestellt werden. Die Freude über diesen „Fahndungs-Erfolg“ dürfte allerdings bei dem 40-Jährigen nur von sehr kurzer Dauer gewesen sein.
Im Rahmen der anstehenden Routine-Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Geschehen stellten die Polizeibeamten nämlich fest, dass der Mann aus Teugn alkoholisiert war. Wie heute gemeldet wird, hatte er rund 1,2 Promille intus. Bekanntlich liegt bereits ab 1,1 Promille eine Straftat vor – selbst wenn kein Unfall passiert. Damit blickt der Mann nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen, mit dem in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist. Seinen Führerschein nahmen ihm die Gesetzeshüter jedenfalls gestern noch an Ort und Stelle ab.