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Ein 22-Jähriger soll die Taten im März 2015 und im März 2018 begangen haben. Er sitzt aufgrund anderer Delikte bereits seit September im Gefängnis. 

(ty) Zwei bewaffnete Raubüberfälle in Neutraubling (Kreis Regensburg) scheinen geklärt: Wie die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg heute berichtet, gelang nach den beiden Taten im Abstand von drei Jahren nun ein Ermittlungserfolg. Dringend tatverdächtig ist laut Mitteilung in beiden Fällen ein Mann im Alter von 22 Jahren. Gegen diesen erging bereits ein Haftbefehl.

Der Täter hatte am 14. März 2015 ein Schnellrestaurant an der Pommernstraße überfallen, am 16. März 2018 war dann eine Spielothek an der Schlesischen Straße sein Ziel. Beide Male konnte er unerkannt fliehen. Unmittelbar nach den Mitteilungen an die Polizei waren groß angelegte Fahndungsmaßnahmen im Tatortumfeld, jeweils unter Leitung der Polizeiinspektion Neutraubling, angeordnet worden. Dennoch ergaben sich anfangs keine Hinweise, wer für die Überfälle verantwortlich sein könnte.

Sowohl im Schnellrestaurant als auch in der Spielothek bedrohte der Täter nach Angaben der Beamten die anwesenden Angestellten mit einer Schusswaffe und forderte die Herausgabe von Bargeld. Er erlangte dabei jeweils einen geringen vierstelligen Betrag. "Bei beiden Überfällen gab der Räuber zudem einen Schuss ab. Verletzt wurde dadurch niemand. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse handelte es sich bei der Tatwaffe um eine sogenannte Schreckschusspistole. Diese konnte bislang nicht aufgefunden werden", berichtet ein Sprecher der Polizei.

Die Kriminalpolizei Regensburg übernahm an beiden Tatorten noch in den Abend- und Nachtstunden die Sachbearbeitungen und führte unter anderem umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durch. "Diese gesicherten Spuren in Kombination mit den Erkenntnissen aus zahlreichen Vernehmungen und Befragungen rückten schließlich einen jungen Mann aus Neutraubling ins Zentrum der Ermittlungen", so der Sprecher weiter.

In weiteren Schritten gelang den Kriminalbeamten, in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, schließlich die Sicherstellung von tatrelevanten Gegenständen am Wohnort des Mannes im Landkreis Regensburg, die den Tatverdacht weiter erhärteten. Letztlich ergab sich laut Polizei das Bild, dass der Tatverdächtige die Überfälle im März 2015 und im März 2018 verübt hat.

Durch die Staatsanwaltschaft Regensburg wurde nach Übermittlung der polizeilichen Durchsuchungs- und Ermittlungsergebnisse am Montag beim Amtsgericht Regensburg ein Haftbefehl gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen beantragt und erwirkt. Da sich der Gesuchte aufgrund anderer Delikte bereits seit Ende September 2018 in Haft befindet, wurde ihm der Haftbefehl in einer Justizvollzugsanstalt eröffnet.

In die Zukunft geblickt muss sich der 22-Jährige nun auch für die beiden bewaffneten Überfälle in Neutraubling verantworten. Darüber hinaus prüfen die Kriminalbeamten, ob er noch für weitere Taten in Frage kommt.


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