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35-Jähriger aus dem Kreis Dachau ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

(ty) Ein 35-jähriger aus dem Landkreis Dachau ist wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 29 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Ermittlungen der Beamten von der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Hauptzollamts Landshut hatten laut heutiger Mitteilung ans Licht gebracht, dass der Verurteilte mit seiner im Baubereich tätigen Firma über einen Zeitraum von fast vier Jahren Sozialversicherungs-Beiträge von über 180 000 Euro vorenthielt.

Der Verurteilte habe zugegeben, von anderen Firmen Rechnungen über Bautätigkeiten käuflich erworben zu haben. "Leistungen lagen diesen Rechnungen nicht zugrunde", berichtet der Zoll. Diese Vorgehensweise "hatte allein den Zweck, seine eigenen, angemeldeten Arbeitnehmer weitaus mehr Stunden als in der Buchführung dargestellt arbeiten zu lassen", heißt es weiter. Die Masche mutet zwar auf den ersten Blick raffiniert an, doch sie flog trotzdem auf.

"Bei dieser Vorgehensweise fließt zwar kein Schwarzgeld, aber die geleisteten Arbeitsstunden sind tatsächlich viel höher als bei der Sozialversicherung gemeldet", erklärt Elvira Enders-Beetschen, die Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut. Das Amtsgericht Dachau setzte die hohe Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Das Gericht begründete dies mit der Erwartung, dass der 35-Jährige sich allein die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird und seine wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse geordnet sind. Das Urteil ist rechtskräftig.


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