51-Jährige verwechselte im Rausch die Pedale, besoffene 55-Jährige setzte ihr Auto auf einen Sandberg, 57-Jähriger baute beim Einparken einen Crash.
Im Rausch Pedale verwechselt: Führerschein weg
(ty) Am Freitagabend gegen 18.30 Uhr hat eine 51-Jährige auf einem Parkplatz "Am Rain" in Pfaffenhofen laut Polizei offenbar die Pedale ihres Automatik-Fahrzeugs verwechselt. Die Folgen: Es gab einen Crash, der Schaden wird auf insgesamt satte 8000 Euro beziffert, die Frau ist jetzt ihren Führerschein los und blickt einem Strafverfahren entgegen, mit dem in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist. Denn die Pfaffenhofenerin hatte besoffen am Steuer gesessen.
Das mutmaßliche Pedal-Malheur hatte nach Angaben der Polizei zur Folge, dass der Wagen der Frau "nach vorne schoss und einen geparkten Pkw aus einer Parkbucht gegen einen Baum schob". Die 51-Jährige sei bei der Kollision unverletzt geblieben, hieß es heute. Im Zuge der Unfall-Aufnahme stellten die Gesetzeshüter dann Alkohol-Geruch bei der Frau fest. Ein Test habe 1,28 Promille ergeben. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Die Betrunkene musste sich einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde von der Polizei gleich sichergestellt.
Kurioser Rausch-Crash kostet Führerschein
(ty) In der Nacht zum gestrigen Samstag, es war gegen 1.20 Uhr, stellte eine Streife der örtlichen Polizeiinspektion in Pfaffenhofen an der Einmündung der Weiherer Straße in die Raiffeisenstraße einen verunfallten Pkw fest. Der Wagen war den Angaben zufolge auf einem vereisten Sandberg zum Stillstand gekommen – und zwar so, dass sämtliche vier Räder frei in der Luft schwebten. "Eine Frau war gerade damit beschäftigt, herumliegende Teile des Unfall-Fahrzeugs einzusammeln", berichtet ein Polizei-Sprecher. Im Zuge der Kontrolle nahmen die Gesetzeshüter bei der 55-jährigen Pkw-Lenkerin Alkoholgeruch wahr.
Der anschließende Test habe den Verdacht der Beamten dann nicht nur bestätigt, sondern stolze 1,28 Promille ergeben. Damit kam es für die Pfaffenhofenerin, wie es in solchen Fällen immer kommt: Sie musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und ihr Führerschein wurde gleich einkassiert. Die Frau blickt nun einem Strafverfahren entgegen, mit dem in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden ist. Der bei dem Crash an dem Auto entstandene Schaden wurde heute auf zirka 6000 Euro taxiert.
Noch ein Rausch-Unfall, noch ein Schein weg
(ty) Auf dem Kunden-Parkplatz eines Supermarkts im Vohburger Gewerbegebiet hatte am gestrigen Nachmittag gegen 15.30 Uhr soeben ein 57-jähriger Einheimischer seinen Pkw abgestellt, als ein Ehepaar vom Einkauf zurückkam. Das Auto der beiden stand neben dem des 57-Jährigen. Wie die Polizei berichtet, bemerkten die Eheleute nun einen frischen Unfallschaden – hinten rechts – an ihrem Fahrzeug. Als der Vohburger ausstieg, sei er von dem Ehepaar auf diese Beschädigungen angesprochen worden. Auch an dem Wagen des 57-Jährigen sei indes ein Schaden festgestellt worden. Weil der Mann allerdings geleugnet habe, einen Unfall verursacht zu haben, rief das Ehepaar die Polizei.
Im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme fiel den Beamten von der Geisenfelder Inspektion dann Alkoholgeruch bei dem 57-Jährigen auf. Ein Test bestätigte diesen Verdacht unmissverständlich: Er erbrachte laut heutiger Mitteilung einen Wert von mehr als zwei Promille. Der Autoschlüssel des Mannes wurde daraufhin einkassiert, er selbst musste sich einer Blutentnahme unterziehen. "Da er seinen Führerschein nicht herausgeben wollte, musste dieser beschlagnahmt werden", so ein Polizei-Sprecher. Gegen den Vohburger werde nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt.
Wie die Polizei unter Berufung auf einen unbeteiligten Zeugen berichtet, hatte der 57-Jährige beim Einparkten rangieren müssen. Danach sei er kurz ausgestiegen und habe seinen Kotflügel begutachtet. Die Gesetzeshüter stellten fest, dass die Unfallschäden am Auto des Betrunkenen und am Wagen des Ehepaars "frisch und deckungsgleich" waren. Dem Vohburger droht wegen des Rausch-Crashs nun der Entzug der Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Wenn es scheppert, dann lautet der Vorwurf in der Regel auf Gefährdung des Straßenverkehrs.