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Damit folgt man dem Beispiel der Veterinäramter in Landshut und Passau.

(ty) Das Veterinäramt Kelheim erteilt zurzeit keine entsprechenden Vorzeugnisse für den grenzüberschreitenden Langzeit-Transport von Lebendtieren und folgt damit dem Vorstoß der Kollegen des Veterinäramtes Landshut und Passau. Das teilt das Landratsamt heute mit. Nach Berichten über grausame Tierquälereien bei der Schlachtung in vielen Exportländern hatten die Amtstierärzte des Veterinäramtes Landshut massive Bedenken über einen Tiertransport mit über 5000 Kilometern nach Usbekistan geäußert. Daraufhin wurde hierfür die Ausstellung des notwendigen „Vorzeugnisses“ verweigert.

Diesem Vorgehen schließt sich nun auch der Landkreis Kelheim an. Landrat Martin Neumeyer sagt: „Wir müssen hier Verantwortung übernehmen und dürfen nicht länger zulassen, dass Tiere in überlangen Transporten leiden und gequält werden. Stattdessen soll weiter das Bewusstsein für regionale Produkte und/oder Direktvermarktung gestärkt werden.“ Der niederbayerische Bezirksverband des Bayerischen Landkreistages unter dem Vorsitz von Landrat Franz Meyer (Passau) wird das Thema bei seinen Landrats-Kollegen zur Sprache bringen.

"Tiertransporte in Drittstaaten" ist außerdem das Thema bei einem Runden Tisch aller Verantwortlichen, zu dem das Bayerische Umweltministerium nach München eingeladen hat. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärt dazu: "Tierschutz ist ein hohes Gut. Wir wollen mit allen Beteiligten diskutieren. Wir tragen gemeinsam Verantwortung gegenüber den Tieren. Alle Beteiligten müssen diese Verantwortung ernst nehmen. Ich setze auf eine Lösung im Konsens, bei der die Interessen der Tiere berücksichtigt werden. Erfolgreicher Tierschutz gelingt nur mit einer klaren Linie und zusammen mit Tierhaltern und Transporteuren."

Der Runde Tisch wird am 19. Februar im Umweltministerium stattfinden. Eingeladen sind unter anderem der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag, der Landesverband bayerischer Rinderzüchter, der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband, der BBV, der Tierschutzbund und der Landesverband der beamteten Tierärzte Bayerns. Bei diesem Termin wird auch der Rechtsrahmen von Tiertransporten in Drittstaaten diskutiert. Dazu läuft derzeit im Ministerium eine juristische Bewertung.

"Wir brauchen eine verbindliche Klärung der Rechtslage. Nur so können die zuständigen Behörden den Tierschutz konsequent vollziehen. Ich habe großes Verständnis für die kritische Haltung in den Behörden vor Ort. Beim Umgang mit Drittstaaten ist aber auch der Bund gefordert", so Glauber. Im Rahmen der Prüfung wird insbesondere zu klären sein, inwiefern sich Mitarbeiter in den zuständigen Behörden der Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen aussetzen, wenn sie den Transport von Tieren in Drittstaaten genehmigen, in denen mit einer nach deutschem Recht nicht tierschutzkonformen Schlachtung zu rechnen ist.

Zur klaren Abgrenzung solcher Staaten hat sich das Umweltministerium bereits mit der Bitte um eine verbindliche Einschätzung der jeweiligen Schlachtbedingungen an den Bund gewandt. Die Genehmigung von Tiertransporten ist stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Grundsätzlich sind die Transportunternehmen laut Ministerium verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen.


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