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Vermeintlich selbstständige OP-Pflegekräfte: Geschäftsführer zu 20 000 Euro Geldstrafe verurteilt, Betreiber muss Sozial-Abgaben nachzahlen.

(ty) Ermittlungen von Beamten der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Hauptzollamts Regensburg hatten laut heutiger Mitteilung ans Licht gebracht, dass an einer in Ostbayern ansässigen Klinik mehrere Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren angestellt waren, ohne ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet worden zu sein.

Das Krankenhaus beschäftigte den Angaben zufolge mehrere angeblich selbstständige Gewerbetreibende (Subunternehmer) als OP-Pflegekräfte, "obwohl diese jedoch abhängige und weisungs-gebundene Beschäftigte waren". Seinen Verpflichtungen, diese "Subunternehmer" ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen als Arbeitnehmer anzumelden sowie die fälligen Beiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten, sei der verantwortlich Handelnde jedoch nicht nachgekommen.

Dadurch habe sich der Klinik-Betreiber Sozialabgaben in Höhe von zirka 36 000 Euro gespart, wie der Zoll heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat. Das Amtsgericht in Regensburg habe den Geschäftsführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 000 Euro verurteilt. Zusätzlich müsse der Beschuldigte die Verfahrenskosten tragen. Der Klinik-Betreiber habe ferner für die vorenthaltenen Sozialversicherungs-Beiträge aufzukommen.


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