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Einsatzkräfte rückten gestern Abend in der Gemeinde Au an, um zu löschen. Gegen den Verursacher wurde ein Verfahren eingeleitet.

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Au in der Hallertau ist offenbar versucht worden, unter dem Deckmantel eines traditionellen Osterfeuers diverse ausgediente Sachen – darunter Reifen – in Flammen aufgehen zu lassen. Letztlich sorgte die Aktion – auch wegen der starken Rauchentwicklung – am gestrigen Abend für Aufsehen sowie für einen größeren Einsatz. Gegen den Verantwortlichen wurde laut heutiger Mitteilung der Polizei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, ihm droht damit ein sattes Bußgeld.

 

Die zuständige Polizeiinspektion aus Moosburg/Isar berichtet jedenfalls von einem "als Osterfeuer getarnten" Feuer, das da am gestrigen Abend aufgeflogen sei. Die Floriansjünger aus Au wurden nach eigenen Angaben gegen 21.10 Uhr alarmiert, ebenso die Feuerwehr-Kameraden aus Abens, Oberhaindlfing und Wolfersdorf sowie die Drehleiter aus Wolnzach. Die Einsatzkräfte fanden, so berichtet die Polizei, einen stark brennenden Anhänger vor.

 

"Der landwirtschaftliche Anhänger war mit acht Gummi-Reifen und Felgen beladen", so ein Polizei-Sprecher. Die Beamten sprechen in diesem Zusammenhang klar von einem "verbotenen Feuer". Auf Anfrage unserer Zeitung wurde sinngemäß erläutert, dass hier offenbar versucht worden sei, unter dem Vorwand eines vermeintlichen Osterfeuers die Sachen loszuwerden. Der Anhänger sei bewusst in Brand gesteckt worden.

 

Neben den Beamten von der Moosburger Inspektion waren insgesamt rund 60 Feuerwehrleute und auch ein Rettungswagen angerückt. Verletzt worden sei niemand. Auch ein Gebäude-Schaden sei nicht entstanden. Die Floriansjünger brachten das Feuer unter Kontrolle und löschten es ab. Mit Hilfe der Wärmebildkamera wurde dann noch sichergestellt, dass es auch keine Glutnester mehr gab.

 

Gegen den Verantwortlichen wird laut Polizei nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Wie es heißt, sei einige Tage zuvor zwar ein Osterfeuer bei der Gemeinde angemeldet worden. Dies sei allerdings zum einen nicht ganz korrekt geschehen, heißt es von den Beamten. Zum anderen handelte es sich nach Dafürhalten der Gesetzeshüter hier eben nicht um ein Osterfeuer, sondern um eine verbotene Aktion.


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