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Münchner Bundespolizei ermittelt gegen Österreicher (68) und Russin (53). In deren gemeinsamer Wohnung fand sich umfangreiches Beweismaterial

(ty) Am Karfreitag waren mittags zwei Personen zur Münchner Bundespolizei gekommen, die wegen eines privaten Fahrschein-Verkaufs Unstimmigkeiten klären wollten. Weitergehende Recherchen führten dann dazu, dass die Bundespolizei jetzt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Urkunden-Fälschung und des Computer-Betrugs in mehreren Fällen ermittelt. Im Visier der Beamten stehen dabei ein 68-jähriger Österreicher und eine 53-jährige Russin, in deren gemeinsamer Wohnung die Gesetzeshüter reichlich Beweismaterial fanden. Die Höhe des Sachschadens muss indes noch ermittelt werden.

Gegen 12 Uhr waren laut heutiger Mitteilung eine 52-jährige Ukrainerin und ein 68-jähriger Österreicher zur Wache der Bundespolizei im Münchner Hauptbahnhof gekommen. Es sei um einen Zahlstreit gegangen. Die Frau habe angegeben, der Mann habe ihr eine Fahrkarte für 50 Euro verkauft: Sie hätte bezahlt, er ihr das Ticket jedoch nicht gegeben. Der Mann wiederum habe behauptet, er habe der Frau die Fahrkarte übergeben, dafür jedoch kein Geld erhalten.

"Da der Österreicher nicht logisch erklären konnte, warum er Reisenden Fahrkarten zum Verkauf anbietet, bestand der Verdacht, dass er bereits im Vorfeld mehrere Fahrkarten an verschiedene Personen veräußert hatte", erklärt ein Polizei-Sprecher. "Dies ist gemäß den Beförderungs-Richtlinien der Deutschen Bahn nicht gestattet."

Bei einer Durchsuchung des Mannes aus Nymphenburg seien dann insgesamt 21 Streifenkarten im Wert von jeweils 14 Euro sowie drei Gruppentageskarten für jeweils 72,90 Euro gefunden worden. "Es besteht der dringende Verdacht, dass der 68-Jährige diese Fahrkarten an Dritte weiterverkauft hätte, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt nicht festgestellt worden wäre", erklärt die Bundespolizei.

Da die 52-jährige Ukrainerin im Rahmen der Befragung geäußert habe, dass sich noch eine Frau bei dem Verkäufer befunden habe, die ebenfalls Reisende angesprochen und Fahrscheine zum Kauf angeboten habe, sei im Rahmen von Fahndungs-Maßnahmen eine 53-jährige Russin im Münchner Hauptbahnhof ausgemacht worden. "Da auch gegen sie der Verdacht einer Straftat bestand, wurde sie zur Dienststelle verbracht und ebenfalls durchsucht", heißt es weiter. "Dabei wurden weitere sechs Streifenkarten im Wert von jeweils 14 Euro aufgefunden. Auch diese waren mit offenbar gestohlenen oder nicht gedeckten Kreditkarten erworben worden."

Außerdem seien bei der 53-jährigen Russin, die ebenfalls in Nymphenburg wohne, eine zu einer Familienfahrkarte verfälschte Single-Tageskarte, zwei Bayern-Tickets (Single) – eine davon zur einem Fünf-Personen-Ticket verfälscht – sowie eine verfälschte Isar-Card-S-Monatsmarke gefunden worden. "Letztgenannte gehörte zu einem, auf die 53-Jährige persönlich ausgestellten München-Pass, weswegen hier von einer Eigennutzung ausgegangen wird", erklärt die Polizei.

In der von den beiden gemeinsam bewohnten Wohnung wurden dann laut Bundespolizei zirka 300 weitere Original DB-Fahrkarten entdeckt und sichergestellt. Auch hier werde davon ausgegangen, dass sie mittels nicht gedeckter Kreditkarten erworben worden seien. Die genaue Schadenshöhe, die der Deutschen Bahn entstanden ist, sei Gegenstand weiterer umfangreicher Nachermittlungen der Bundespolizei und könne daher noch nicht beziffert werden. Die beiden Tatverdächtigen blieben nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem "privaten Ankauf" von Fahrscheinen an Bahnhöfen oder im Internet. "Insbesondere wenn die Ticket-Preise erheblich von den normalen Preisen abweichen und die Herkunft der Fahrscheine nicht schlüssig erklärt werden können, sollte man dies tunlichst unterlassen", rät ein Sprecher der Bundespolizei.

Wie im geschilderten Fall könne bei einer nicht ordnungsgemäß aus einer Straftat erworbenen Fahrkarte kein Eigentum erworben werden. Ein gutwilliger Käufer bekomme einen Schaden nicht ersetzt und habe am Ende – wie die 52-jährige Ukrainerin aus Milbertshofen – weder ein Ticket noch bekomme sie ihr Geld zurück. "Sollten dabei verfälschte Fahrkarten benutzt werden, kommen auf den Käufer meist noch strafrechtliche Ermittlungen zu", warnt die Polizei. Rat der Bundespolizei: "Kaufen Sie Fahrscheine nur an offiziellen Ticketstellen oder Automaten der Verkehrsuntern!"


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