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Sie surften auf einer von Herrsching zum Flughafen fahrenden S8 und dokumentierten die Aktion mit einer Kamera.

(ty) Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren, die im Bereich zwischen Herrsching und Pasing am gestrigen Abend auf S-Bahnen gesurft sind, konnten dank eines Hinweises von der Polizei am S-Bahn-Haltepunkt Neugilching (Kreis Starnberg) gestoppt werden. Die Münchner Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Surfen auf S-Bahnen. Immer wieder kam es in der Vergangenheit bundesweit zu tödlichen Unfällen.

Gegen 21.45 Uhr meldete eine bislang unbekannte Person der Einsatz-Zentrale zwei Personen, die zwischen Weßling und Gilching-Argelsried auf einer S-Bahn surften. Nachdem erste Ermittlungen ergebnislos blieben, erkannten Beamte der Landespolizei gegen 22.15 Uhr zwei Personen, die in Weßling auf eine S-Bahn stiegen.

Die Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren "konnten am S-Bahn-Haltepunkt Neugilching von Beamten der Polizeiinspektion Germering gestellt werden", berichtet die Bundespolizei. "Sie surften auf einer von Herrsching zum Flughafen verkehrenden S8 und dokumentierten ihre Fahrt mit einer Action-Filmkamera."

Die "GoPro"-Kamera wurde von der Bundespolizei, die zuständigkeitshalber die Ermittlungen übernahm, als Beweismittel sichergestellt. "Nach eingehender Belehrung wurden die beiden Weßlinger, die nach ersten Ermittlungen bei Halten diversen S-Bahnen in Weßling oder Gilching-Argelsried auf das am Zugschluss befindliche Kupplungsstück gestiegen waren und bis zum nächsten Halt mitsurften, ihren jeweiligen erziehungsberechtigten Müttern übergeben", berichtet die Polizei.

Die Mütter, so heißt es weiter, "nahmen das Angebot zu einem Präventions-Gespräch für ihre Sprösslinge bei der Bundespolizeiinspektion München an". Wegen der lebensgefährlichen Aktion beziehungsweise des Polizei-Einsatzes sei es zu geringfügigen Verspätungen im S-Bahn-Verkehr der S8 gekommen. Die Triebfahrzeugführer diverser S-Bahnen hatten nach Angaben der Polizei von den Surfern nichts bemerkt. Die beiden Schüler aus dem Landkreis Starnberg seien nach Paragraf 64b der Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung verwarnt worden.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Surfen auf S-Bahnen. Immer wieder kam es in der Vergangenheit bundesweit zu tödlichen Unfällen. Unter anderem im September vergangenen Jahres in Berlin, als ein 20-Jähriger seinen Leichtsinn mit dem Tod bezahlte, als er gegen eine Brücke prallte. Ebenso im Juni vergangenen Jahres, als in Hamburg ein 14-jähriger S-Bahn-Surfer von einem Dach stürzte.

Im April 2017 war ein 16-jähriger Schüler aus dem südlichen Münchner Landkreis, der zuvor auf einer S-Bahn gesurft war, zwischen Neubiberg und Ottobrunn tot im Gleis aufgefunden worden. Die Bundespolizei bittet alle Zeugen, die eine Person sehen, die außen an einer S-Bahn mitfährt, schnellstmöglich über die Notruf-Nummer 110 die Polizei zu verständigen.


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