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Pkw-Überschlag: Führerscheinloser 23-Jähriger unter Alkohol und Drogen, das Auto nicht zugelassen und mit falschen Kennzeichen versehen.

(ty) Recht viel mehr Ärger als dieser junge Mann kann man auf einmal wohl kaum kriegen. Im Gemeinde-Bereich von Schierling (Kreis Regensburg) ist gestern ein 23-Jähriger mit einem Audi von der Straße abgekommen und hat sich überschlagen. Der Pkw-Lenker stand dabei sowohl unter Alkohol- als auch unter Drogen-Einfluss, einen Führerschein hat er nicht. Der Wagen war obendrein gar nicht zugelassen, an dem Audi waren zudem falsche Kennzeichen angebracht. Aber der Reihe nach.

Der Unfall ereignete sich nach Angaben der Polizei am gestrigen Vormittag gegen 8.30 Uhr auf der Kreisstraße R46. Der berauschte 23-Jährige war demnach mit einem Audi A4 – von Inkofen her kommend – in Richtung Upfkofen unterwegs, als es krachte. Wegen eines Fahrfehlers und infolge der Fahruntüchtigkeit des jungen Mannes sei der Wagen nach Rechts von der Straße abgekommen, habe sich dann überschlagen und sei letztlich ungefähr 200 Meter weiter in einem angrenzenden Feld zum Stehen gekommen.

"Vorher hatte der Pkw das Landkreis-Schild sowie einen Leitpfosten überfahren", berichtete heute ein Polizei-Sprecher. Die beiden Fahrzeug-Insassen seien glücklicherweise bei dem Crash unverletzt geblieben. Der Sachschaden wurde von den Gesetzeshütern heute in einer Höhe von insgesamt ungefähr 2000 Euro angesiedelt. Doch das demolierte Auto dürfte noch das geringste Problem für den 23-Jährigen sein, dem nun eine ganze Reihe von Straftaten und Verstößen zur Last gelegt werden.

Im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme habe sich herausgestellt, dass an dem Audi A4 Kennzeichen angebracht waren, welche diesem Fahrzeug gar nicht zugeteilt worden waren. Zudem sei der 23-Jährige gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Beschuldigte musste sich einer Blutentnahme unterziehen.

Er werde nun angezeigt wegen Trunkenheit im Verkehr, Urkunden-Fälschung, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz und das Kfz-Steuer-Gesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die an dem Audi angebrachten Nummernschilder wurden als Beweismittel sichergestellt.


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