Bei der Durchsuchung wurden weit über 100 Gegenstände sichergestellt, die nach aktuellem Stand der Ermittlungen aus Straftaten stammen. Noch nicht alle sind zugeordnet.
(ty) Ermittlungen in Zusammenhang mit mehreren Straftaten, die seit Juni vergangenen Jahres im Raum Siegenburg und Abensberg begangen worden waren, haben die Beamten von der Kelheimer Polizeiinspektion auf die Spur eines 19-Jährigen aus Abensberg geführt. Nachdem sich die Hinweise verdichtet hatten, dass er für einige Diebstähle im Kreis Kelheim verantwortlich sein könnte, erwirkte die Staatsanwaltschaft eine Wohnungs-Durchsuchung. Bei der Razzia wurden die Polizisten reichlich fündig: Die entdeckten Sachen stammen aus mindestens gut 20 Fällen.
Heute hat die Kelheimer Polizeiinspektion den Ermittlungs-Erfolg öffentlich gemacht und zugleich weitere Details erläutert. Den Angaben zufolge fand die besagte Wohnungs-Durchsuchung bei dem 19-jährigen Deutschen bereits in der vergangenen Woche statt. Die Ermittler "staunten nicht schlecht", berichtet ein Polizei-Sprecher, "als sie weit über 100 Gegenstände auffanden, die nach gegenwärtigem Ermittlungsstand aus Straftaten erlangt wurden". Mittlerweile sei es den Gesetzeshütern auch bereits gelungen, mehr als 20 dieser Gegenstände konkreten Fällen zuzuordnen.
Überwiegend handelt es sich laut heutiger Mitteilung dabei um Diebstähle aus offenen Fahrzeugen sowie um Taschendiebstähle. Einige der Gegenstände konnten bis dato nicht mit einer Straftat in Verbindung gebracht beziehungsweise keinem rechtmäßigem Eigentümer zugeordnet werden. Unter anderem seien bei der Wohnungs-Durchsuchung Elektro-Kleingeräte, Mode-Accessoires und Geldbörsen sowie andere Kleingegenstände sichergestellt worden. Die Ermittlungen laufen noch.
Die bei der Razzia sichergestellten Gegenstände können, so wurde heute bekannt gegeben, bei der Polizeiinspektion in Kelheim noch bis zum 4. November dieses Jahres nach vorheriger Termin-Vereinbarung eingesehen werden. Die mutmaßlichen Geschädigten müssen allerdings laut Polizei einen entsprechenden Eigentumsnachweis vorweisen können und sollten außerdem in der Lage sein, etwaige Besonderheiten beziehungsweise Merkmale zu beschreiben.