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Verdopplung bei Mehrfach-Verstößen möglich. Laden-Betreibern, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, drohen 5000 Euro Geldbuße.

(ty) Das bayerische Innenministerium und das Gesundheits-Ministerium haben den Bußgeld-Katalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erweitert. Neu aufgenommen wurden Verstöße gegen die ab Montag, 27. April, geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt: ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Medizinische Masken seien nicht notwendig. Eine selbst genähte Maske reiche, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. "Wer gegen die Masken-Pflicht verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann", so Innenminister Joachim Herrmann. Laden-Betreibern drohen sogar 5000 Euro Geldbuße.

 

"Die Einhaltung wird selbstverständlich kontrolliert", erklärte der bayerische Innenminister zu der ab Montag geltenden Masken-Pflicht im Freistaat. Laden-Betreibern, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, droht laut heutiger Mitteilung sogar eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro.

Nach den Worten der bayerischen Gesundheits-Ministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen. "Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektions-Gefahren besonders hoch", argumentierte Huml.

 

In Geschäften sind nach Angaben von Innen- und Gesundheits-Ministerium insbesondere die Laden-Betreiber als Hausrechts-Inhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygiene-Konzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen laut heutiger Mitteilung viele Läden spezielles Sicherheits-Personal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygiene-Vorschriften.

"Wenn alle Appelle der Laden-Betreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", stellte Herrmann heute klar. Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Polizei im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ab Anfang kommender Woche bayernweit mehr Präsenz zeigen werde, um die Einhaltung der Masken-Pflicht zu kontrollieren.

 

Kontroll-Schwerpunkte werden laut heutiger Pressemitteilung die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel sein. Dabei werde je nach Bedarf auch die Bereitschaftspolizei unterstützen. Darüber hinaus stehe die bayerische Polizei in einem engen Kontakt mit der Bundespolizei, die für den Bahnverkehr zuständig ist.

Auch die Verkehrs-Verbünde und Verkehrs-Betreiber stehen laut Herrmann in der Verantwortung. "In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheits-Personal unterwegs wie die U-Bahnwache", erläuterte der Minister. Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.

 

Der Bußgeld-Katalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus stehe allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung. Diese seien für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei sei ebenfalls informiert. Antworten zu wichtigen Fragen in Zusammenhang mit Mund-Nasen-Masken gibt es auf der Internet-Seite des bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege; hier der direkte Link


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