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Hier lesen Sie, bei welchem Fehlverhalten welche Summe fällig werden kann.

(ty) Das bayerische Innenministerium und das Gesundheits-Ministerium haben bekanntlich den Bußgeld-Katalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erweitert. Neu aufgenommen wurden Verstöße gegen die ab Montag, 27. April, geltende Pflicht für Personen ab dem siebten Lebensjahr (das heißt: ab dem sechsten Geburtstag), beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wir fassen nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammen und führen auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen (siehe Liste ganz unten).

Medizinische Masken seien nicht notwendig, wurde zur Masken-Pflicht erklärt. Eine selbst genähte Maske reiche, gegebenenfalls auch ein Tuch oder ein Schal. "Wer gegen die Masken-Pflicht verstößt, muss mit 150 Euro Geldbuße rechnen, die bei mehrmaligen Verstößen verdoppelt werden kann", so Innenminister Joachim Herrmann. "Die Einhaltung wird selbstverständlich kontrolliert."

Laden-Betreibern, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, droht laut Mitteilung sogar eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro. Nach den Worten der bayerischen Gesundheits-Ministerin Melanie Huml ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen. "Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektions-Gefahren besonders hoch", sagte sie.

In Geschäften sind nach Angaben des bayerischen Innen- und Gesundheits-Ministeriums insbesondere die Laden-Betreiber als Hausrechts-Inhaber gefordert, dafür zu sorgen, dass Schutz- und Hygiene-Konzepte erstellt werden. Schon jetzt nutzen laut jüngster Mitteilung viele Läden spezielles Sicherheits-Personal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygiene-Vorschriften.

"Wenn alle Appelle der Laden-Betreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", stellte Herrmann bereits klar. Außerdem kündigte der Innenminister an, dass die Polizei im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) bayernweit mehr Präsenz zeigen werde, um die Einhaltung der Masken-Pflicht zu kontrollieren.

Der erweiterte Bußgeld-Katalog bei Verstößen gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus stehe allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung. Diese seien für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei sei ebenfalls informiert. Antworten zu wichtigen Fragen in Zusammenhang mit Mund-Nasen-Masken gibt es auf der Internet-Seite des bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege; hier der direkte Link. Nachfolgend einen Auszug aus dem Bußgeld-Katalog in der Übersicht, die vollständigen Infos dazu finden Sie unter diesem Link.

 


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