"In der Nacht zum 1. Mai Unsinn zu veranstalten, ist kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen", betont der bayerische Innenminister.
(ty) Auch wenn es eine jahrzehntelange Tradition im Freistaat ist: "Freinachts-Scherzbolde müssen dieses Jahr leider zuhause bleiben", hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann heute klargestellt. "In der Nacht zum 1. Mai Unsinn zu veranstalten, ist kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen", erklärte er vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Er appelliert an alle, sich unbedingt an die Ausgangs-Beschränkung zu halten. "Nur dann haben wir die Chance, das Corona-Virus bestmöglich einzudämmen. Hier geht es um die Gesundheit Vieler und viel zu oft auch um Leben und Tod", so der Minister.
Gerade die Gruppen-Bildung und die Unterschreitung des Mindestabstands erhöhen seinen Worten zufolge "deutlich das Risiko, das hochgefährliche Virus weiterzutragen". Wie Herrmann deutlich machte, werde die bayerische Polizei auch bei sonst harmlosem Schabernack in der Freinacht keinen Spaß verstehen: "Das Corona-Virus kennt keine Gnade. Wir wollen unnötige Ansteckungen so gut es geht vermeiden." Auch Eltern seien in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich ihre Kinder an die Corona-Regeln halten. "Wo es notwendig ist, gibt es mehr Polizeipräsenz und konsequente Kontrollen", kündigte Herrmann an. Dabei unterstütze auch die Bereitschaftspolizei.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen:Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer werden Corona-Verstöße