Wo und für wen sich ab wann welche Erleichterungen von den bisherigen Regelungen ergeben. Wir fassen zusammen.
(ty) Im Freistaat gibt es weitere Lockerungen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das wurde heute nach einer Sitzung des bayerischen Ministerrats bekanntgegeben. Demnach fällt die allgemeine Ausgangs-Beschränkung weg, während Kontakt-Beschränkung und Distanz-Gebot weiter gelten. Spielplätze öffnen wieder. Das Besuchs-Verbot etwa in Kliniken, Pflege-Einrichtungen und Altenheimen wird gelockert, die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungs-Betriebe steht bevor. Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai öffnen – zunächst im Außenbereich, Speise-Lokale im Innenbereich ab 25. Mai. Kontaktfreier Individualsport mit Abstand wird wieder erlaubt. Bibliotheken, Museen und Galerien können wieder öffnen. Nachfolgend die Details.
"In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungs-Konzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben", heißt es in einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei, die nach der heutigen Kabinett-Sitzung veröffentlicht wurde. Dies sei aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setze deshalb "den Kurs der Umsicht und Vorsicht" fort.
In den kommenden Wochen werden aber "Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken". Oberstes Ziel blieben aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheits-Systems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssten unbedingt vermieden werden.
Das weitere Handlungskonzept sehe einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. "Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte", wird betont. Ein übereiltes Vorgehen lehne die bayerische Regierung ab. "Erleichterungen und Schutz gehören zusammen." Je erfreulicher sich das Infektions-Geschehen entwickle und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebens-Bereichen darstelle, desto eher kämen Erleichterungen in Betracht.
"Sollte sich jedoch das Infektions-Geschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben", heißt es weiter. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen worden seien, könnten dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren. Vor diesem Hintergrund habe der Ministerrat für das weitere Vorgehen die folgenden Eckpunkte beschlossen:
Ausgangsbeschränkung
Mit Wirkung ab dem 6. Mai entfällt die allgemeine Ausgangs-Beschränkung. Die bestehende Kontakt-Beschränkung und das Distanz-Gebot gelten fort. Jeder sei demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, sei ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. "Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten." Es sei künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, das heißt neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.
Unterricht an Schulen
Bei der Entscheidung, Unterricht an Schulen wieder zuzulassen, gelte das Primat des Infektions-Schutzes. Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April den Unterrichts-Betrieb allein für die Schüler der Abschluss-Klassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schüler einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektions-Geschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln.
Auf dieser Grundlage solle eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenz-Unterrichts erfolgen. Das Kultusministerium werde in Abstimmung mit dem Gesundheits-Ministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeiten:
"Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen. Die Berücksichtigung des Gesundheits-Schutzes muss daher an erster Stelle stehen." Solidität gehe weiter vor Schnelligkeit. Für Lehrer, die einer Risiko-Gruppe angehören, bestehe daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler könnten statt des Präsenz-Unterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.
Das Abstands-Gebot könne in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu sei – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichts-Betrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (das heißt: im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenz-Unterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichts-Betriebs biete Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. "Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet", wird betont. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein werde, werde an den Pfingstferien von 2. bis 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli festgehalten.
Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:
- Ab 11. Mai soll der Präsenz-Unterricht für die "Vorabschluss-Klassen" der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
- Ab 18. Mai soll der Präsenz-Unterricht beginnen für Grundschule: 1. Klasse; Mittelschule: 5. Klasse; Realschule: 5. und 6. Klasse; Gymnasium: 5. und 6. Klasse.
- Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenz-Unterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.
- Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.
Video von der heutigen Pressekonferenz zur Kabinett-Sitzung.
Kinderbetreuung
Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung stehe im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so könnten Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantäne-Maßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum "Hochfahren" sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt können laut heutigem Beschluss folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:
- Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
- Öffnung von Waldkindergärten
- Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
- Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
- Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
- Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.
Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. "Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung beziehungsweise Erleichterung bei der Bewältigung der corona-bedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können", wird dazu erklärt.
In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs erfolgen. "Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen", hieß es heute. Die Notbetreuung solle in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden. Das Familien-Ministerium werde auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Gesundheits-Ministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Kindergärten etc.) erarbeiten.
Besuchsverbote
Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird laut heutigem Kabinetts-Beschluss das bestehende Besuchs-Verbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Senioren-Residenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung sei die strikte Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen. Möglich sei dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familien-Mitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.
"Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygiene-Konzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen", meldet die Staatskanzlei. Für Personal und Bewohner beziehungsweise Patienten seien regelmäßige Testungen sicherzustellen. Das Gesundheits-Ministerium werde in Abstimmung mit dem Sozial-Ministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser (insbesondere Besuchs-Regelungen) erarbeiten.
Handels- und Dienstleistungs-Betriebe
Ab dem 11. Mai ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungs-Betriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (zum Beispiel Maskenpflicht) erlaubt. "Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter wird aufgehoben", so die Staatskanzlei. Der Betreiber habe sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden könne und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sei als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Betreiber habe ein Schutz-, Hygiene und Parkplatz-Konzept auszuarbeiten. "Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen."
Gastronomie, Hotellerie, Tourismus
"Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt", heißt es weiter. Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die den Angaben zufolge insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, die Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, die Begrenzung von Gästezahlen und die Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. Die Gastronomie dürfe schrittweise ab 18. Mai geöffnet werden – zunächst im Außenbereich (zum Beispiel Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai.
Das Pfingst-Wochenende (30. Mai) sei der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inklusive Ferienwohnungen und Camping) sowie weiterer Angebote im Tourismus wie Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die laut heutiger Mitteilung insbesondere umfassen: keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad; verpflichtendes Hygieneschutz-Konzept wie in der Gastronomie; Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass. Das Wirtschafts-Ministerium werde mit dem Gesundheits-Ministerium und dem Beauftragten für Bürokratie-Abbau ein Konzept für die weiteren Schritte erarbeiten.
Spielplätze
Ab 6. Mai werden Spielplätze – keine Bolzplätze – wieder geöffnet.
Sport
Kontaktfreier Individualsport mit Abstand – zum Beispiel Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport – werde ab 11. Mai wieder zugelassen. Das Innenministerium werde in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheits-Ministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.
Weitere Öffnungen
Am 11. Mai können laut heutigem Beschluss in Bayern auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:
- Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20-Quadratmeter-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
- Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20-Quadratmeter-Regel, Abstand, kein Gastronomie-Betrieb)
- Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz)
- Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand).