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Auch in dieser Phase der Corona-Pandemie gelte es sicherzustellen, dass Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden.

(ty) Um eine optimale Versorgungs-Sicherheit zu gewährleisten, hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann heute die Aufhebung des "Sonn- und Feiertags-Fahrverbots" für Lkw ab 7,5 Tonnen auf den Straßen im Freistaat nochmals bis einschließlich 14. Juni verlängert. Die Verlängerung betrifft alle Güter einschließlich Leerfahrten. "Wir haben das Infektions-Geschehen mehr und mehr unter Kontrolle. Aber auch in dieser Phase der Corona-Pandemie gilt es sicherzustellen, dass heimische Geschäfte und Firmen bestmöglich mit Waren beliefert werden können", so Herrmann. "In Bayern darf daher der Warenverkehr bis 14. Juni weiterhin sieben Tage die Woche und rund um die Uhr rollen."

Der Innenminister wies nochmals darauf hin, dass Österreich die corona-bedingte Aussetzung des Wochenend- und Feiertags-Fahrverbots für Schwerfahrzeuge auf Österreichs Straßen bereits zum 17. Mai beendet hatte. Ein Grenzübertritt nach Österreich sei daher an Sonn- und Feiertagen nicht möglich. Bislang sei es deswegen zu keinen Schwierigkeiten oder Staus gekommen. Damit dies so bleibt, rät Herrmann den Lkw-Fahrern: "Wer sonn- oder feiertags auf dem Weg nach Österreich ist, sollte weiterhin möglichst frühzeitig geeignete Parkplätze anfahren, um Engpässe bei den Park- und Rastplätzen in unmittelbarer Grenznähe zu vermeiden."

Das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot ist in Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und gilt von 0 bis 22 Uhr für eine Vielzahl von Transportgütern mit schweren Lastwagen. Wichtig ist auch: Falls bei Transporten in andere Bundesländer eine Ausnahme-Genehmigung erforderlich sein sollte, muss diese vom Transporteur dort eingeholt werden.


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