Polizisten stellten heute Nacht im Kreis Freising den Betrieb in einer Gaststätte ein. Mehrere Regelungen nicht eingehalten.
(ty) Kurz nacht Mitternacht sind heute Polizisten in Eching (Kreis Freising) auf einen Gastronomie-Betrieb aufmerksam geworden, der trotz der geltenden Corona-Beschränkungen noch geöffnet hatte. Nach Angaben der Beamten wurden im Innen- und Außenbereich des Lokals zirka 20 Personen festgestellt. "Neben dem Verstoß gegen die zulässigen Öffnungszeiten wurde gegen die vorgeschriebene Maskenpflicht sowie den Mindestabstand verstoßen", so ein Polizei-Sprecher. Der Betrieb sei von den Beamten eingestellt worden. Der Betreiber sei darauf hingewiesen worden, dass ein Betrieb von Gaststätten sowie Außenbewirtung in allen Konstellationen nur bis 22 Uhr zulässig sei. Ihn erwarte nun ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro.
Das bayerische Gesundheits-Ministerium hat bekanntlich einen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen sowie diesen mittlerweile auch noch einmal erweitert. Er steht allen Kreisverwaltungs-Behörden im Freistaat als Richtschnur zur Verfügung, diese sind für den Erlass der einschlägigen Bußgeld-Bescheide zuständig. Die bayerische Polizei ist ebenfalls informiert. Hier fassen wir die wichtigsten Informationen zusammen und führen außerdem auf, bei welchen Verstößen Bußgelder in welcher Höhe drohen: Erweiterter Bußgeld-Katalog in Bayern: So teuer werden Corona-Verstöße