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Bei zwei ähnlichen Unfällen am gestrigen Nachmittag ist immenser Sachschaden entstanden.

(ty) Nicht nur bei Schweitenkirchen im Landkreis Pfaffenhofen hat am gestrigen Nachmittag ein mit einem Lastwagen transportierter Bagger eine Brücke gerammt: Im Gemeinde-Gebiet von Siegenburg im Kreis Kelheim hat sich, ebenfalls gestern Nachmittag, ein ähnlicher Crash ereignet. In diesem Fall wurde der insgesamt entstandene Sachschaden von der Polizei in einer Größenordnung um 80 000 Euro angesiedelt. Auslaufendes Öl wurde von der Straßenmeisterei aus Abensberg gebunden.

 

Laut Mainburger Polizeiinspektion trug es sich wie folgt zu: Gegen 14.15 Uhr war ein Lkw mit Tieflader auf der Bundesstraße B299 von Landshut in Richtung Siegenburg unterwegs; auf dem Tieflader hatte der 55-jährige Lkw-Lenker aus Pförring einen Bagger geladen. Der Bagger blieb an einer Überführung hängen, da er nach Angaben der Polizei die vorgeschriebene Maximalhöhe von vier Metern überschritten hatte. "Durch den Anprall wurden Betonteile aus der Brücke geschlagen, die einen weiteren Pkw beschädigten", so ein Polizei-Sprecher.

 

Ein 35-jähriger Kraftfahrer aus dem niederbayerischen Hohentann war am gestrigen Nachmittag mit einem Tieflader im Landkreis Pfaffenhofen unterwegs, als es gegen 15.15 Uhr zu einem ebenfalls schadensträchtigen Crash gekommen ist. Er fuhr mit dem Lkw-Gespann, auf dem sich ein aufgeladener Bagger befand, auf der Staatsstraße 2045 – von Oberthann her kommend – in Richtung Schweitenkirchen. "Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte er den Bagger-Arm nicht weit genug eingefahren", berichtet die Polizei.

 

Mit der Folge, dass der Bagger-Arm an der Unterseite der Autobahn-Brücke hängen geblieben sei und diese erheblich demoliert habe. Das Malheur wurde nach Angaben der Pfaffenhofener Polizeiinspektion von der sofort hinzugezogenen Autobahn-Behörde auf zirka 25 000 Euro geschätzt. Auch der Bagger sei "erheblich beschädigt" worden; hier werde der Schaden auf 10 000 Euro geschätzt. Den Lkw-Fahrer erwarte eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Überschreitung der höchstzulässigen Fahrzeughöhe. 


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