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Besucher müssen demnach eine Mund-Nasen-Bedeckung nur noch tragen, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.

(ty) Das Infektions-Geschehen im Freistaat habe sich in den vergangenen Wochen positiv entwickelt, wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei mitgeteilt. Die Erfahrungen mit der schrittweisen Öffnung des Kultur-Bereichs "haben gezeigt, dass Theater, Konzerthäuser, Kinos etc. bei der Umsetzung von Lockerungs-Schritten – Begrenzung der Besucherzahlen, Einhaltung von Hygiene-Vorschriften –gewissenhaft vorgegangen sind". Der Ministerrat habe deshalb beschlossen, die umfassende Maskenpflicht bei Veranstaltungen etwa in Theatern, Konzerthäusern und Kinos in geschlossenen Räumen zu lockern.

 

Die Lockerung gilt den Angaben zufolge ab 1. Juli. Für die Besucher gelte demnach eine Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befänden. Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende – grundsätzliche Maskenpflicht, soweit dies nicht zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder solange der Mitwirkende noch keinen festen Platz eingenommen hat – "bleiben hiervon unberührt", heißt es weiter. Das Gesundheits-Ministerium werde die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Zuge der Fortschreibung der bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung vornehmen.


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