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Unter anderem sind kleinere Märkte ohne Volksfest-Charakter wieder erlaubt. Wir fassen zusammen, was sich sonst noch ändert.

(ty) Im Freistaat gelten ab dem morgigen Mittwoch, 15. Juli, weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen. Das wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats mitgeteilt. Demnach wird die Personen-Beschränkung für kulturelle Veranstaltungen und Kinos sowie sportliche Wettkämpfe angehoben. Wieder zugelassen werden laut aktuellem Beschluss "kleinere Märkte ohne Volksfest-Charakter" unter bestimmten Auflage sowie außerdem Tagungen und Kongresse. Nachfolgend die Details im Überblick.

"Das Infektions-Geschehen in Bayern hat sich in den letzten Wochen weiterhin positiv entwickelt", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. Die "Strategie schrittweiser Öffnung" habe sich bewährt. Die Obergrenze von mehr als 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen werde aktuell im Freistaat in keinem Landkreis und in keiner Stadt überschritten. Dies rechtfertige weitere vorsichtige Öffnungsschritte, heißt es weiter. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse des Ministerrats im Detail, wie sie nach der Sitzung aus der Staatskanzlei bekanntgegeben worden sind.

Kulturelle Veranstaltungen und Kinos

Für kulturelle Veranstaltungen und Kinos wird den Angaben zufolge die bislang geltende Personen-Beschränkung folgendermaßen angehoben:

  • bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 400 Personen im Freien beziehungsweise 200 Personen in geschlossenen Räumen,
  • ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien beziehungsweise 100 Personen in geschlossenen Räumen

Sport

Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen werde die bislang geltende Personen-Beschränkung wie folgt erhöht:

  • bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthalts-Bereichen auf 200 Personen,
  • im übrigen auf 100 Personen.
  • Zuschauer bleiben ausgeschlossen.

Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen

"Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen – zum Beispiel Tagungen oder Kongresse – werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen", teilte die bayerische Staatskanzlei mit.

Märkte ohne Volksfest-Charakter

"Märkte ohne Volksfest-Charakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feier-Charakter besteht", werden den Angaben zufolge im Freien wieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

  • Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung),
  • Masken-Pflicht,
  • kein Festzelt,
  • keine Partymusik,
  • Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygiene-Konzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde die sich ergebenden notwendigen Änderungen mit Inkrafttreten am 15. Juli in der geltenden infektions-schutz-rechtlichen Verordnung umsetzen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werde in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Rahmen-Hygiene-Konzept für Märkte ohne Volksfest-Charakter veröffentlichen sowie die weiteren jeweiligen Schutz- und Hygiene-Konzepte entsprechend ändern.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier sind laut LGL ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Landesamt über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu Abweichungen zwischen regionalen Zahlen und der LGL-Tabelle kommen. Das LGL wiederum melde die bayerischen Fälle an das Robert Koch-Institut, auch hier könne es zum Beispiel durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen.


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