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Drei-Stufen-Modell sieht auch Maßnahmen und Schritte für den Fall einer Verschlechterung der Corona-Situation vor.

(ty) Sollte sich die Corona-Situation im Freistaat nicht verschlechtern, dann soll ab 1. September zum Regelbetrieb in den bayerischen Kitas zurückgekehrt werden. Das wurde nach der heutigen Sitzung des Ministerrats aus der Staatskanzlei erklärt. Das vom Kabinett beschlossene Drei-Stufen-Modell sieht allerdings auch Schritte für den Fall einer Verschlechterung der Lage vor. "Dabei sollen zunächst vorrangig lokale Einschränkungen greifen, um die Einschränkungen für Familien möglichst gering zu halten bei bestmöglichem Infektionsschutz", heißt es dazu. Nachfolgend die Details.

 

Bayernweit gebe es etwa 9800 Kinder-Tageseinrichtungen, in denen etwa 590 000 Kinder betreut werden. Sollte das Infektions-Geschehen weiterhin stabil bleiben, will Bayern ab 1. September zum Regelbetrieb in der Kinderbetreuung zurückkehren. "Die Situation kann sich aber weiterhin schnell ändern", erklärte die bayerische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung. Das Konzept zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs sehe deshalb auch Stufen bei Verschlechterung des Infektions-Geschehens vor. Dabei sollen den Angaben zufolge zunächst vorrangig lokale Einschränkungen greifen, um die Einschränkungen für Familien möglichst gering zu halten bei bestmöglichem Infektionsschutz.

Alle Entscheidungen, so wurde heute dargelegt, "werden jeweils aktuell unter Berücksichtigung des weiteren Infektions-Geschehens getroffen". Das Drei-Stufen-Modell für die Kinder-Tagesbetreuung im Freistaat zum neuen Kindergartenjahr ab 1. September sieht laut offizieller Pressemitteilung von heute folgendes vor.

Stufe 1: Regelbetrieb bei stabilem Infektionsgeschehen

"Die Kinder sollen mit möglichst wenig Einschränkungen die Kinder-Tageseinrichtung beziehungsweise Kinder-Tagespflegestelle besuchen können", wird dazu erklärt. Im Regelbetrieb müssten die Einrichtungen weiterhin ein Schutz- und Hygiene-Konzept einhalten, das sich an dem Rahmen-Hygieneplan des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) orientiere. Dieser Rahmen-Hygieneplan für die Kitas werde aktuell überarbeitet und solle noch vor den bayerischen Sommerferien veröffentlicht werden.

 

Ziel sei es, dass die Träger ihr Schutz- und Hygiene-Konzept vor Ort entsprechend der Personal-Ausstattung, der Anzahl und der Größe der Räume sowie der Anzahl und des Alters der Kinder noch individueller ausgestalten können. Das schaffe Flexibilität vor Ort. "Zudem sollen offene Betreuungs-Konzepte wieder zugelassen werden." Im Hinblick auf die üblichen Erkältungswellen ab Herbst, so die Staatskanzlei, "sollen Kinder trotz leichten Schnupfens ihre Kinder-Tageseinrichtung besuchen dürfen, wenn sie im Übrigen gesund sind". Das LGL erarbeite dafür gemeinsam mit Kinderärzten einen leicht verständlichen Leitfaden für die Kita-Praxis, der die Erzieher bei der Einschätzung von Krankheits-Symptomen bei Kindern unterstützen soll.

Stufe 2: Eingeschränkter Betrieb bei verschlechtertem Infektions-Geschehen

"Um auf steigende Corona-Zahlen zu reagieren und eine Verbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Einschränkungen vorrangig lokal beziehungsweise regional begrenzt erfolgen", heißt es dazu. Zudem solle möglichst ein eingeschränkter Betrieb mit reduzierten Gruppengrößen möglich bleiben, dessen Rahmen die Träger ausgestalten könnten. Flexibilität vor Ort solle vermeiden, dass einzelne Kinder über einen langen Zeitraum überhaupt keine Förderung und Bildung in der Betreuung in Anspruch nehmen könnten. Schließungen von Kitas "bleiben das letzte Mittel und werden auf das infektions-schutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt".

 

Die Entscheidung über eine Reduzierung von Gruppengrößen und die anzubietende Notbetreuung trifft dem Konzept zufolge bei lokal begrenzten Ausbrüchen des Corona-Virus das jeweils zuständige Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem örtlichen Jugendamt. Die individuelle Ausgestaltung der Betreuung erfolge dann vor Ort von den Trägern in Abstimmung mit den Eltern, insbesondere dem Elternbeirat. "So könnten die Kinder den Betreuungs-Personen etwa in kleinen Gruppen fest zugeordnet werden oder die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden, etwa in Schichtmodellen", wurde heute dargelegt.

Stufe 3: Eingeschränkte Notbetreuung bei starker Verschlechterung des Infektions-Geschehens

Wenn das Infektions-Geschehen sich stark verschlechtere, müsse eine Notbetreuung in einer Art "Baukasten-System" in Abhängigkeit vom jeweiligen Infektions-Geschehen angeboten werden. Auch hier erfolge die Entscheidung, welche Gruppen in der Notbetreuung betreut werden, bei lokal begrenzten Ausbrüchen auf örtlicher Ebene nach einer vorgegebenen Priorisierung – zum Beispiel Kinder mit Eltern in kritischer Infrastruktur – durch das Gesundheitsamt, bei Bedarf in Abstimmung mit dem Jugendamt. "Sollte eine Einschränkung des Betriebs der Kinder-Tagesbetreuung notwendig werden, sollen auch wieder Eltern-Betreuungs-Gruppen möglich sein, in denen mehrere Familien sich gegenseitig bei der privaten Betreuung der Kinder unterstützen können." 


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