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Der Freistaat Bayern fördert laut heutigem Kabinett-Beschluss solche Einrichtungen finanziell.

(ty) Der Freistaat weitet seine Corona-Test-Strategie aus. Wie nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats aus der Staatskanzlei erklärt wurde, soll durch die finanzielle Förderung von kommunalen Test-Zentren das Angebot für die Bevölkerung erweitert werden. Der Betrieb eines solchen Testzentrums liege in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises entsprechend der Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort.

 

"Ausreichende Testmöglichkeiten sind ein zentraler Baustein zur Erkennung und Eindämmung der Corona-Pandemie", heißt es aus der Staatskanzlei. Bayern weite deshalb seine Test-Strategie zum raschen Erkennen von Infektionen aus und fördere künftig kommunale Test-Zentren finanziell. "Damit sollen weitere Testmöglichkeiten geschaffen werden." Zusätzlich zur Testung in Arztpraxen und freiwilligen Reihen-Testungen zum Beispiel in Alten- und Pflege-Einrichtungen, bei Polizei, Justiz, Erziehern sowie Lehrern unterstütze der Freistaat damit nun auch das Angebot in Test-Zentren.

 

Landkreise und kreisfreie Städte werden den Angaben zufolge mit einem Betrag von 50 Prozent der Kosten für die Organisation und den Betrieb der Test-Zentren unterstützt. Hinzu komme eine Pauschale für die Koordinierung insbesondere der Termin-Vergabe und eventuell anfallende Transportkosten für Proben. Die Kosten für Testungen in Testzentren, also ärztliche und labor-diagnostische Leistungen, würden im Rahmen der bayerischen Teststrategie komplett vom Freistaat übernommen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Kranken-Versicherung getragen würden.

 

Der Betrieb eines solchen Test-Zentrums liege in der Entscheidung der jeweiligen kreisfreien Stadt und des jeweiligen Landkreises entsprechend der bestehenden Nachfrage und dem konkreten Bedarf an Testungen vor Ort. Die voraussichtlich anfallenden zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro pro Jahr werden laut Ministerrats-Beschluss aus den Mitteln für die Umsetzung der bayerischen Teststrategie – insgesamt 272 Millionen Euro – finanziert. Kreisfreie Städte und Landkreise könnten ihre Anträge auf anteilige Kostenübernahme quartalsweise beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) einreichen, das nach Prüfung die erstattungsfähigen Aufwendungen auszahle.


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