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Test-Zentren für Reise-Rückkehrer an Airports, Bahnhöfen und Grenzübergängen. Mobile Test-Strecken an Schulen und in Gemeinschafts-Unterkünften. 

(ty) Im Freistaat sollen die Kapazitäten für Testungen auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus massiv ausgebaut werden. Das wurde heute nach der Sitzung des bayerischen Ministerrats erklärt. Das Kabinett beschloss den Einsatz mobiler Teststrecken an Schulen sowie in Gemeinschafts-Unterkünften – wie etwa im Asylbereich, auf Schlachthöfen oder bei Erntehelfern. Außerdem wird es Test-Zentren für Reise-Rückkehrer an den bayerischen Flughäfen, an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg sowie an Grenzübergängen geben. Testungen in Asyl-Unterkünften sollen ausgeweitet werden. Und: "Landwirtschaftliche Betriebe mit Saison-Arbeitnehmern werden generell in kürzeren Intervallen als bisher, auch unangemeldet Tag und Nacht, kontrolliert und auf eine Corona-Infektion getestet." Nachfolgend die Details.

"Die bayerische Teststrategie im Kampf gegen das Corona-Virus erweist sich bisher als sehr erfolgreich", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. Die Zahl der durchschnittlichen Testungen konnte den Angaben zufolge seit Mai um mehr als 77 Prozent gesteigert werden, die täglichen Testkapazitäten der PCR-Abstrich-Untersuchungen im selben Zeitraum um 24 Prozent. Insgesamt seien seit den ersten festgestellten Corona-Infektionen Ende Januar bislang fast 1,5 Millionen Proben im Freistaat untersucht worden.

Ausbau von Test-Kapazitäten

"Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht vorbei", wird betont. Der Freistaat baue nun seine Test-Kapazitäten im Kampf gegen das Corona-Virus soweit wie möglich aus, "um insbesondere für eine mögliche zweite Welle optimal vorbereitet zu sein". Der Ministerrat habe heute entschieden, Testkapazitäten bis Ende des Jahres in erheblichem Umfang bei privaten Laboren und Unternehmen anzukaufen beziehungsweise zu reservieren. Die Testkapazität werde damit von aktuell rund 27 200 Testungen pro Tag massiv erhöht. "Diese zusätzlichen Kapazitäten werden insbesondere Vertragsärzten sowie im Bedarfsfall auch Krankenhäusern für die Umsetzung des bayerischen Testangebots zur Verfügung gestellt", heißt es dazu.

Zudem wolle die bayerischen Staatsregierung insbesondere Personen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko noch mehr Sicherheit bieten. Darum habe das Kabinett heute den Einsatz mobiler Teststrecken an Schulen sowie in Gemeinschafts-Unterkünften – wie etwa im Asylbereich, auf Schlachthöfen oder bei Erntehelfern – beschlossen. "Mobile Teststrecken eignen sich besonders um regelmäßig und zeitnah größere Bevölkerungsgruppen mit PCR zu testen, da sie sowohl über die notwendige Logistik als auch über entsprechende Hochdurchsatz-Methoden verfügen", erklärt die bayerische Staatskanzlei. "Auf die mobilen Teststrecken sollen die Schulleitungen und -träger zusätzlich zur Möglichkeit von Reihentestungen durch Vertragsärzte zurückgreifen können, wenn an den Schulen zum Ende der Sommerferien die Testungen von Lehrkräften und weiterem Schulpersonal beginnen."

Reise-Rückkehrer

Das Infektionsgeschehen in einigen Ländern sei "weiterhin Besorgnis erregend". Insbesondere Bilder aus beliebten Reisezielen, die Urlauber ohne die unabdingbare Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Gebote zeigten, stimmten sorgenvoll. "Das lässt befürchten, dass aus dem Sommerurlaub eine Vielzahl von Urlaubern infiziert nach Bayern zurückkehrt." Die bayerische Staatsregierung wolle Infektionen bei Reise-Rückkehrern schnell erkennen und verhindern, dass Infektionsketten im Freistaat ausgelöst werden. Der Schutz der Bevölkerung stehe hier an oberster Stelle.

Neben der bereits bestehenden Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten sei deshalb eine massive Ausweitung der Testungen notwendig. "Es soll ein attraktives, kostenloses Testangebot für Reise-Rückkehrer an den bayerischen Flughäfen, bayerischen Autobahn-Grenzübergängen und den Hauptbahnhöfen München und Nürnberg entstehen", heißt es weiter. Das Testangebot umfasse Ankommende aus Risikogebieten ebenso wie aus Nicht-Risikogebieten. "Diese Test-Zentren werden entsprechend eingesetzt, wenn der Bund die angekündigte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten einführt."

Die Staatsregierung habe bereits damit begonnen, an den Flughäfen München und Nürnberg vorläufige Test-Zentren einzurichten. Bis zum 30. Juli solle auch am Flughafen Memmingen ein Test-Zentrum die Arbeit aufnehmen. Mit dem Betrieb der Test-Zentren sollen externe Betreiber beauftragt werden. Das reguläre Testangebot solle täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr und auch am Wochenende zur Verfügung stehen.

"Um möglichst viele Infizierte bei der Rückkehr nach Bayern zu identifizieren, sollen zudem Kontrollen an den großen Grenzübergängen nach Österreich stattfinden", wurde heute erklärt. Die Test-Zentren werden den Angaben zufolge an den nächstgelegenen Rastanlagen Hochfelln-Nord (A8), Heuberg (A93, dauerhaft ab 7. August, bis dahin übergangsweise Inntal-Ost) und Donautal-Ost (A3) eingerichtet. Die Test-Zentren in den Hauptbahnhöfen Nürnberg und München sollen bis 7. August einsatzbereit sein. Sie sollen ebenfalls von externen Betreibern betreut werden. 

Das Verkehrs-Ministerium wird laut Staatskanzlei unverzüglich in Verhandlungen mit dem Bund beziehungsweise der Deutschen-Bahn-AG treten und die Voraussetzungen für die Bereitstellung der notwendigen Flächen sowie die Beschilderung und Verkehrsleitung schaffen. Das Innen-Ministerium werde mit den freiwilligen Hilfsorganisationen beziehungsweise dem THW den vorläufigen Betrieb von Test-Zentren nachgelagert zu den drei Grenzübergängen und den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg verhandeln und beauftragen. Ziel sei eine Inbetriebnahme der vorläufigen Testzentren am 30. Juli.

Die Kosten übernehme der Freistaat Bayern, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Zudem sollen im Bahn- und Straßenverkehr aus Risikogebieten Stichproben-Kontrollen der Reisenden durchgeführt werden, um die Einreise-Bestimmungen durchzusetzen. Der Bund werde dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bahnverkehr und auf den Bahnhöfen wirksam kontrolliert und durchgesetzt werde.

Asyl-Unterkünfte

Seit 27. Februar dieses Jahres werden ankommende Asylsuchende in den bayerischen Anker-Zentren verdachts-unabhängig auf das Corona-Virus getestet. "Mehr als 6000 Tests wurden seitdem durchgeführt, hinzu kommen Testungen in Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünften bei entsprechendem Verdacht", teilte die Staatskanzlei dazu mit. "Dadurch konnte die Zahl der Corona-Infektionen in der Asyl-Unterbringung erfolgreich begrenzt werden."

Im Rahmen der Teststrategie erweitere die Staatsregierung auch die Testungen in Asyl-Unterkünften und verbessere die Informations-Vermittlung an die Bewohner. Zukünftig werden demnach Asylbewerber bei jedem Besuch des Ärzte-Zentrums eines Anker-Zentrums verdachts-unabhängig auch auf das Corona-Virus getestet – unabhängig vom konkreten Anlass des Arztbesuchs. Um dem Verschleppen von unerkannten Infektionen vorzubeugen, werde auch vor jeder Verlegung eines Asylbewerbers verdachts-unabhängig getestet. Eine Verlegung erfolge erst nach Vorliegen eines negativen Befundes.

"Zudem sollen bei einem Positiv-Fall immer alle Bewohner sowie Beschäftigte der betroffenen Unterkunft getestet und die gesamte Einrichtung mindestens 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden", wurde heute erklärt. Erst, wenn eine weitere Testung am Ende der Quarantäne ausschließlich zu negativen Testergebnissen komme, werde sie aufgehoben. "Außerdem sollen auch in umliegenden Asyl-Unterkünften Reihentestungen durchgeführt werden, wenn relevante persönliche Kontakte zwischen den Bewohnern bestehen, um örtliche Infektions-Geschehen noch besser eingrenzen und bewältigen zu können."

Betriebe mit Saison-Arbeitern

Landwirtschaftliche Betriebe mit Saison-Arbeitnehmern "haben für Corona-Ausbruchs-Geschehen ein hohes Gefährdungs-Pozential, das durch konsequente betriebliche Schutz- und Hygiene-Auflagen minimiert werden muss", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung erklärt. Werde ein Corona-Ausbruchs-Geschehen festgestellt, würden umgehend prioritär – wie im niederbayerischen Mamming – der Betrieb selbst sowie konzentrisch alle umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe kontrolliert sowie alle Saison-Arbeitnehmer und sonstige Betriebs-Zugehörige getestet. Im Fall einer positiven Testung werde unverzüglich eine umfassende Quarantäne angeordnet.

"Landwirtschaftliche Betriebe mit Saison-Arbeitnehmern werden generell in kürzeren Intervallen als bisher, auch unangemeldet Tag und Nacht, kontrolliert und auf eine Corona-Infektion getestet." Für die Kontrollen werden der Ankündigung zufolge Teams gebildet – bestehend aus den örtlichen Gesundheitsämtern, den Landwirtschaftsämtern sowie den Gewerbeaufsichtsämtern / Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Aufbau und Einsatz der Teams erfolgen unter Koordinierung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. "Verstöße gegen Schutz- und Hygiene-Auflagen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Saison-Arbeitnehmern begünstigen eine Verbreitung des Corona-Virus und gefährden damit die Gesundheit vieler anderer", wird betont. "Solche Verstöße können nicht hingenommen werden und sind konsequent sowie mit abschreckender Wirkung zu ahnden."

Was der bayerische Ministerrat heute außerdem in Sachen Corona beschlossen hat, fassen wir hier zusammen: Bis zu 25 000 Euro Corona-Bußgeld, Prüfung von Alkohol-Verboten


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