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"Im Hinblick auf weitere Lockerungen höchste Wachsamkeit geboten": Die aktuellen Beschlüsse des bayerischen Ministerrats im Überblick.

(ty) Im Kampf gegen Corona hat das bayerische Kabinett, wie berichtet, eine massive Ausweitungen der Tests angekündigt. Die Geltungs-Dauer der Infektions-Schutz- und der Einreise-Quarantäne-Verordnung werden verlängert. Der Bußgeld-Rahmen bei Verstößen wird auf 25 000 Euro erhöht. Betont wird, "dass insbesondere gemeinsamer Alkohol-Konsum innerhalb größerer Menschen-Ansammlungen im öffentlichen Raum zu einer verstärkten Missachtung der nötigen Infektions-Schutz-Regeln und damit zu einer erheblichen Ansteckungsquelle führt". Das könne nicht toleriert werden. Die kreisfreien Städte und Landkreise werden daher "nachdrücklich ermuntert, an einschlägigen Örtlichkeiten ihrer jeweiligen Zuständigkeit Alkohol-Verbote im öffentlichen Raum zu prüfen". Die Wiederaufnahme des Präsenz-Betriebs an Hochschulen werde zum Wintersemester ermöglicht. Nachfolgend die Details.

 

"Die vom Robert-Koch-Institut in den letzten Tagen angezeigte Erhöhung der Ansteckungsrate innerhalb Deutschlands zeigt, dass bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie auch im Hinblick auf weitere Lockerungen höchste Wachsamkeit geboten ist", heißt es in einer Pressemitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei, die nach der heutigen Kabinett-Sitzung herausgegeben wurde. Der bayerische Ministerrat habe daher folgende rechtliche Anpassungen beschlossen:

Die Geltungsdauer der bestehenden bayerischen Infektions-Schutz-Verordnung werde zunächst um zwei Wochen bis einschließlich 16. August dieses Jahres zu verlängert. Die geltende Einreise-Quarantäne-Verordnung werde inhaltlich unverändert zunächst bis einschließlich 17. August dieses Jahres verlängert. Das bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege entscheide Mitte des kommenden Monats auf Basis der dann bestehenden Infektionslage über eine weitere Verlängerung der Verordnungen.

 

Die Erfahrung habe "gezeigt, dass insbesondere gemeinsamer Alkohol-Konsum innerhalb größerer Menschen-Ansammlungen im öffentlichen Raum zu einer verstärkten Missachtung der nötigen Infektions-Schutz-Regeln und damit zu einer erheblichen Ansteckungsquelle führt. Das kann in sozialer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl nicht toleriert werden." Die kreisfreien Städte und Landkreise werden daher – so teilte die Staatskanzlei mit – "nachdrücklich ermuntert, an einschlägigen Örtlichkeiten ihrer jeweiligen Zuständigkeit Alkohol-Verbote im öffentlichen Raum zu prüfen". Das bayerische Innenministerium werde den Städten und Landkreisen hierfür raschest möglich die nötigen rechtlichen Handreichungen geben.

Ab 1. August werde die derzeit geltende Begrenzung der Trainings-Gruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich sei.

 

Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens 50 Personen beschäftigen, die in Sammel-Unterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, "können die aus infektions-schutz-rechtlicher Sicht erforderlichen Schutz- und Hygiene-Maßnahmen von den zuständigen Kreisverwaltungs-Behörden im Einzelfall angeordnet werden". Die Betreiber seien für die Einhaltung der Schutz- und Hygiene-Maßnahmen verantwortlich zu machen und hätten dies regelmäßig zu überprüfen sowie zu dokumentieren. Der Dringlichkeit der Pflichten der Betreiber werde durch eine Ausschöpfung des Bußgeld-Rahmens besonderer Nachdruck verschafft.

Verstöße gegen infektions-schutz-rechtliche Anordnungen können, so erklärte die bayerische Staatskanzlei, nach dem Infektions-Schutz-Gesetz des Bundes in Verbindung mit der bayerischen Infektions-Schutz-Verordnung mit einem Bußgeld geahndet werden, das bis zu 25 000 Euro betragen könne.

 

Die Wiederaufnahme des Präsenz-Betriebs an bayerischen Hochschulen zum Wintersemester 2020/21 werde ermöglicht. Ziel sei es, im Wintersemester 2020/21 grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Präsenzform durchführen zu können, soweit das Infektions-Geschehen dies zulasse. Grundlage für die Durchführung von Präsenz-Veranstaltungen an bayerischen Hochschulen sei die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektions-Schutzes sowie die von den Hochschul-Verbünden in Abstimmung mit den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege erarbeiteten und fortzuschreibenden Rahmenkonzepte.

Dazu gehören den Angaben zufolge insbesondere die Einhaltung einer maximalen Teilnehmerzahl von 200 Personen sowie die Dokumentation der Teilnehmer zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst werde in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Fortschreibung der Hygiene-Konzepte der Hochschul-Verbünde einleiten.


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