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Die Bewerber müssen das Bedürfnis nachweisen, die notwendige Reife besitzen und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV haben.

(ty) Der Moped-Führerschein, Klasse AM, kann im Freistaat voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzellfall-Prüfung bereits im Alter von 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben. Das Vorhaben sei in seinen Eckpunkten am 28. Juli im Ministerrat gebilligt worden. "Derzeit arbeiten wir an einem detaillierten Konzept", sagte Herrmann. Für den Moped-Führerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnis-Behörden laut Ministerium in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist.

"Bedeutsam wird unter anderem auch sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt", erklärte der Minister. Die Erziehungs-Berechtigten müssen seinen Worten zufolge den 15-jährigen Jugendlichen hierzu "als verkehrsreif" einschätzen. Laut Herrmann ist es nämlich nicht garantiert, dass jeder 15-Jährige automatisch in der Lage sei, ein Moped verkehrssicher zu steuern. Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre.

Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter beziehungsweise einem Elektromotor mit nicht mehr als vier Kilowatt. Der Bund hatte mit der "3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung" das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April dieses Jahres in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt.

"Die Ergebnisse wurden sehr unterschiedlich bewertet, weshalb der Bund von einer bundeseinheitlichen und generellen Nachfolgeregelung abgesehen hat", erläuterte dazu der bayerische Innenminister. Stattdessen habe der Bund die Länder dazu ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden solle. Einige Länder haben hiervon Gebrauch gemacht, andere Länder haben aus Verkehrs-Sicherheits-Gründen davon Abstand genommen.

"Die örtlichen Verhältnisse innerhalb Bayerns unterscheiden sich sehr stark voneinander. Die vorgesehene Einzelfall-Prüfung stellt sicher, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrs-Sicherheit ausreichend Rechnung getragen wird", so Herrmann. "Wenn der Bewerber ein entsprechendes Bedürfnis nachweist, die notwendige Reife besitzt und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV hat, soll er die Möglichkeit eines früheren Führerschein-Erwerbs auch in Bayern erhalten."


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