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Ministerin: "Wir haben nun offene Kostenfragen gelöst und damit die Basis für kostenlose Tests geschaffen."

(ty) Im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden im Freistaat die Testungen intensiviert. Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml sagte heute: "Zum Schutz der Patienten sowie der Beschäftigten sollen zunehmend auch asymptomatische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Rehabilitations-Einrichtungen getestet werden." Das sei ein wichtiger strategischer Baustein in der Test-Strategie. "Außerdem ist der Bund unserer Initiative gefolgt, auch Tests bei Patienten in Rehabilitations-Einrichtungen in die entsprechende Bundesverordnung aufzunehmen."

 

Auch vor der Veröffentlichung der Bundesverordnung habe es schon Tests für Mitarbeiter in Krankenhäusern gegeben, die aber von den Einrichtungen selbst getragen worden seien. "Wir haben nun offene Kostenfragen gelöst und damit die Basis für kostenlose Tests in Krankenhäusern und Rehabilitations-Einrichtungen geschaffen", erklärt Huml.

Das Bundes-Gesundheits-Ministerium habe zuvor eine Verordnung vorgelegt, die zunächst nur Krankenhäuser umfassend berücksichtigt habe. Nun seien unter anderem auf Drängen Bayerns auch Rehabilitations-Einrichtungen umfassender berücksichtigt.

 

Die Verordnung sehe vor, dass bei Testungen in Krankenhäusern und Rehabilitations-Einrichtungen nur die Laborkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Die Kosten für den Abstrich übernehme der Freistaat und schließe damit die Finanzlücke.

Der konkrete Ablauf ist laut bayerischem Gesundheits-Ministerium folgendermaßen vorgesehen: "Krankenhäuser und Rehabilitations-Einrichtungen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Patienten (in Rehabilitations-Einrichtungen) testen möchten, schließen mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt einen Vertrag ab und können dann in dem vereinbarten Rahmen eigenverantwortlich testen."

 

Die Tests können den Angaben zufolge durch krankenhauseigene Labore oder durch Rückgriff auf vertragsärztliche Labore ausgewertet werden. Für den Vertragsschluss mit den Einrichtungen seien den Gesundheitsämtern Vertragsmuster zur Verfügung gestellt worden.

"Wir wollen vor allem Reihen-Testungen von Beschäftigten in besonders infektionsanfälligen beziehungsweise infektionsempfindlichen Bereichen ermöglichen, zum Beispiel in der Geriatrie und in der Dialyse", so die bayerische Gesundheits-Ministerin. Auch neue Mitarbeiter sollen ihren Worten zufolge vor dem Start in ihren Job getestet werden können. Darüber hinaus sehe das Konzept insbesondere vor, Mitarbeiter zu testen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben.

 

Die entsprechenden Risikogebiete weise das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite aus. Bei den Rehabilitations-Einrichtungen seien mit der jüngsten Verordnung des Bundes-Ministeriums für Gesunheit nun auch Testungen bei der Aufnahme von Patienten enthalten. Die Krankenhäuser können Patienten bereits seit längerem testen und erhalten hierfür ein Zusatz-Entgelt von den Krankenkassen.

"Sowohl die Krankenhäuser als auch die Rehabilitations-Einrichtungen haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herausragende Arbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie geleistet", betonte Huml. "Viele von ihnen waren und sind dabei täglich den Gefahren dieser neuen Krankheit ausgesetzt. Ihnen und damit auch den Patientinnen und Patienten größtmögliche Sicherheit zu geben, ist nicht nur zentral für unser Gesundheits-System, sondern auch unsere zwischenmenschliche Pflicht."


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