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In 1704 der 2056 Kommunen im Freistaat haben die Bürger am 15. August frei. Festgelegt wird das anhand der Daten vom Landesamt für Statistik. 

(ty) In Deutschland ist "Mariä Himmelfahrt" nur im Saarland sowie in bestimmten Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. Wie das bayerische Landesamt für Statistik dazu mitgeteilt hat, ist in Bayern das Fest "Mariä Himmelfahrt" in exakt 1704 von insgesamt 2056 Kommunen ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in sämtlichen Gemeinden der 15. August ein gesetzlicher Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Kommunen nicht zu. In fünf der acht bayerischen Großstädte ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag.

 

Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz hatten. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt wiederum gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetzes das bayerische Landesamt für Statistik fest – und zwar auf Basis der jeweils jüngsten Volkszählung.

 

Die derzeitige Festlegung, in welchen Gemeinden des Freistaats Bayern "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, beruhe auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Nach aktueller Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" momentan in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern ist der 15. August den Angaben zufolge überall ein Feiertag, weil dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwogen habe.

 

Auch in der Oberpfalz (laut Landesamt 96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) ist der morgige 15. August für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein Feiertag. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken beziehungsweise Mittelfranken ist "Mariä Himmelfahrt" dagegen kein Feiertag, dort seien nämlich lediglich 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

 

Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet beziehungsweise sind die Geschäfte geöffnet. Eine Übersicht darüber, in welchen Kommunen im Freistaat das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internet-Angebot des bayerischen Landesamts für Statistik entnommen werden; hier der direkte Link. Nachfolgend sehen Sie eine Übersichts-Karte.


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