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Es geht um Gästelisten. Wirten, Hoteliers und Veranstaltern, die ihrer Pflicht zur Erfassung nicht nachkommen, drohen 1000 Euro Bußgeld.

(ty) Im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus hat der bayerische Ministerrat heute weitere Maßnahmen beschlossen. Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter, die ihrer Pflicht zur Erfassung von Kontakt-Daten nicht wie verlangt nachkommen, droht ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro. Wer als Gast falsche persönliche Angaben auf angeordneten Gästelisten, zum Beispiel im Restaurant macht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 250 Euro rechnen. Was in der Kabinett-Sitzung außerdem beschlossen wurde, fassen wir nachfolgend zusammen.

 

"Bislang haben Deutschland und der Freistaat Bayern die Herausforderungen der Corona-Krise auch Dank breiter Unterstützung der Bevölkerung gut bewältigt", wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Kabinetts aus der Staatskanzlei erklärt. Vor dem Hintergrund der nun beginnenden kalten Jahreszeit, der anstehenden Erkältungs- und Grippe-Saison und der auch im Freistaat wieder gestiegenen Infektionszahlen gelte nun "mehr denn je" das Gebot der Umsicht und der Vorsicht. "Nur durch konsequentes und verständiges Zusammenwirken der gesamten Gesellschaft und erhöhte Vorsicht, insbesondere bei privaten Feiern und Treffen, können die bislang erreichten Erfolge erhalten bleiben."

Wichtigstes Ziel bleibe – so wurde ausdrücklich erklärt – die Verhinderung eines weiteren flächendeckenden Lock-Downs. Vor allem die Offenhaltung von Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen sowie die Stärkung der Wirtschaft stehen den Angaben zufolge "im Fokus aller Anstrengungen".

Gezielte, an das regionale Infektions-Geschehen angepasste Maßnahmen sind nach Dafürhalten des bayerischen Ministerrats  am besten geeignet. "Sie gewährleisten, dass das Infektions-Geschehen begrenzt wird, nachverfolgbar bleibt und Infektionsketten durchbrochen werden."

Neben den allgemeinen Regeln des Abstand-Haltens, der Hygiene und der Alltags-Masken komme in der kälteren Jahreszeit vor allem auch dem regelmäßigen Lüften in privaten und öffentlichen Räumen eine besondere Bedeutung zu, um die Gefahr einer Ansteckung zu verringern.

Der von der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-Chefs der Länder am 29. September gefasste Beschluss sehe hierzu bundesweit einheitliche Leitlinien vor. "Bayern ist Vorreiter und Unterstützer dieses Kurses", so die Staatskanzlei. Im Einzelnen beschloss der Ministerrat heute die folgenden Maßnahmen und Regeln.

Um die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten, seien wahrheitsgemäße Kontakt-Daten – insbesondere Kontakt-Informationen und Aufenthalts-Zeitraum – unerlässlich. Es werde deswegen eine entsprechende, bußgeldbewehrte Pflicht zur Erfassung der Daten für Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter eingeführt. Das Bußgeld beträgt den Angaben zufolge 1000 Euro.

"Für falsche persönliche Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants und so weiter soll ein Bußgeld in Höhe von in der Regel bis zu 250 Euro für den Gast gelten." Ergänzend werden die Gaststätten-Betreiber dazu "aufgefordert, durch Plausibilitäts-Kontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden".

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden laut dem heutigen Ministerrats-Beschluss "Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist".

Diese solle dann für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen werde dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei.

Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen verbleibe es bei den entsprechend dem Ministerrats-Beschluss vom 22. September dieses Jahres erlassenen Regelungen. Die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung werde bis zum 18. Oktober dieses Jahres verlängert. 

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde beauftragt, die notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektions-schutz-rechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Es werde eine neue siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung mit Geltung bis zum 18. Oktober dieses Jahres erlassen.


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