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In der Gaststätte herrschte gegen 23.50 Uhr noch reger Betrieb, es wurde gegen Auflagen verstoßen. Gästen und Betreiber drohen satte Bußgelder.

(ty) Am späten gestrigen Abend, es war bereits 23.50 Uhr, haben Beamte der örtlichen Polizeiinspektion im Stadtgebiet von Mainburg eine Gaststätte kontrolliert, weil dort – so wurde heute dazu erklärt – noch reger Betrieb festgestellt worden war. Im Zuge der Überprüfungen seien dann "zahlreiche Verstöße" gegen die im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Regelungen ans Licht gekommen. Außerdem deckten die Gesetzeshüter "weitere Ordnungswidrigkeiten" auf. Mit handfesten Konsequenzen für die Gäste und den Betreiber des Lokals.

 

Die Konsequenzen: "Jeder der anwesenden Gäste wurde angezeigt, da keinerlei Auflagen nach den derzeit geltenden Bestimmungen eingehalten wurden", teilte ein Polizei-Sprecher mit. Gegen den Betreiber des Lokals sei eine eigene Anzeige "wegen weiterer Verstöße" erstattet worden. Das nächtliche Treiben war mit dem Erscheinen der Gesetzeshüter jedenfalls beendet. Die kontrollierten Personen seien von den Beamten nach den polizeilichen Maßnahmen vor Ort wieder entlassen worden; die Gaststätte sei geschlossen worden. Die angezeigten Personen müssen jetzt mit satten Bußgeldern rechnen.

 

Die Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner beträgt laut Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Kelheim derzeit 61,8 (Stand: heute, 0 Uhr). Wie berichtet, war die bayerische Corona-Ampel für den Kreis Kelheim binnen zwei Tagen gleich zwei Mal umgesprungen. Zunächst von "grün" (Inzidenz unter 35) auf "gelb" (Inzidenz über 35) sowie dann auf "rot" (Inzidenz über 50). Seit Freitag, 30. Oktober, gelten damit im Landkreis Kelheim noch schärfere Regelungen bezüglich Sperrstunde, Alkohol-Verkauf und maximaler Teilnehmerzahl bei Treffen und Veranstaltungen. Eine Zusammenfassung der Regelungen lesen Sie hier: Corona-Ampel für Kreis Kelheim auf "rot": Was jetzt zu beachten ist

 

Die siebte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (7. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung vom 22. Oktober dieses Jahres finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  


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