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Die Jugendlichen hatten sich gestern Nachmittag in einer Hütte in Eichstätt getroffen, um gemeinsam Alkohol zu trinken.

(ty) Am gestrigen Nachmittag haben Polizeibeamte in einer öffentlich zugänglichen Hütte im Stadtgebiet von Eichstätt mehrere Personen festgestellt. Fünf Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren aus dem Landkreis hatten sich den Angaben zufolge dort getroffen und bereits einiges an Alkohol konsumiert. "Nachdem sie fünf verschiedenen Hausständen angehörten und zudem weder die Mindest-Abstände einhielten noch einen Mund-Nasenschutz trugen, wurde die Party noch an Ort und Stelle eingestellt", heißt es im Polizei-Bericht. "Anschließend wurden die Jugendlichen an ihre Eltern übergeben." Die jungen Leute erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Corona-Bestimmungen; sie müssen nun mit einem Bußgeld rechnen.

Die achte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (8. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  


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