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"Andere Personen können momentan leider noch nicht erfasst werden", wird betont. Anfangs steht Impfstoff nur in geringem Umfang bereit.

(ty) Wie berichtet, beginnen am morgigen Sonntag im Kreis Kelheim die Corona-Impfungen – allerdings steht in der Anfangsphase der Impfstoff nur in geringem Umfang zur Verfügung. In diesem Zusammenhang teilt das Landratsamt mit, dass ab Montag, 28. Dezember, für Personen im Alter von über 80 Jahren die Möglichkeit zur Anmeldung für eine Impfung bestehe. "Anmeldeberechtigt sind dabei ausschließlich Personen mit Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Landkreis Kelheim", wird betont. "Andere Personen können momentan leider noch nicht erfasst werden." Nachfolgen die Details.

 

Das Kelheimer Landratsamt bittet um Verständnis dafür, "dass bei der Anmeldung vorerst noch kein Termin für die Impfung genannt werden kann, sondern lediglich eine Vormerkung erfolgt". Aufgrund der "derzeit nur sehr begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes" müsse davon ausgegangen werden, "dass die letzten Impf-Termine gegebenenfalls erst im April 2021 vereinbart werden können". 

Anmeldungen seien ab Montag, 28. Dezember, unter der Telefonnummer (0 94 41) 2 07 - 69 40 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Bei einer Anmeldung per E-Mail solle man unbedingt Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer für Rückfragen angeben. "Über-80-jährige Bürgerinnen und Bürger erhalten zum Angebot der Corona-Schutzimpfung in den nächsten Tagen noch weitere Informationen per Post", erklärte das Landratsamt.

 

"Die Anmelde-Möglichkeit steht bislang ausschließlich dem Personenkreis der Über-80-Jährigen zu Verfügung", proklamiert das Landratsamt und stellt klar: "Andere Personen können momentan leider noch nicht erfasst werden." Es sei geplant, dass die Terminierung zukünftig über eine durch den Freistaat Bayern zu Verfügung gestellte Software auch über das Internet erfolgen könne.

"Diese dann jedem Bürger zur Verfügung stehende Anwendung soll voraussichtlich im Januar 2021 in Betrieb genommen werden." Das Impf-Zentrum des Landkreises Kelheim befindet sich am Schlossweg 3 – und zwar in Räumlichkeiten des ehemaligen Landratsamts. Parkplätze seien vor dem Gebäude vorhanden. Das Impf-Zentrum sei barrierefrei.

 

Ist die Impfung freiwillig?

"Es besteht keine Verpflichtung zur Impfung", betont das Landratsamt. "Mit der Impfung sollen möglichst viele Menschen geschützt und schwere Krankheits-Verläufe vermieden werden." Landrat Martin Neumeyer: "Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, dieses Angebot der freiwilligen Impfung anzunehmen. Ich werde mich auf jeden Fall impfen lassen."

Was muss zur Impfung mitgebracht werden?

Zum Impf-Termin sind laut Landratsamt in jedem Fall der Personalausweis, der Impf-Pass und – falls vorhanden – der Allergiepass mitzubringen. Je nachdem, welcher Personen-Gruppe ein Impfling angehöre, könnten als Berechtigungs-Nachweis weitere Dokumente erforderlich sein – zum Beispiel ein Dienstausweis oder eine Arbeitgeber-Bescheinigung. Bei regelmäßiger Medikamenten-Einnahme sei zudem eine Medikamentenliste sinnvoll, ebenso Informationen zu etwaigen Vorerkrankungen. "Bei Personen, die unter Betreuung stehen, muss der gesetzliche Betreuer mit zum Impf-Termin erscheinen (Unterzeichnung der Impf-Einwilligung)."

 

Ablauf der Impfung

"Falls Sie am Tag der Impfung Grippe-Symptome, Fieber oder Krankheits-Anzeichen haben sollten oder wenn Sie aus sonstigen Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch ab im Call-Center des Impfzentrums", erklärt das Landratsamt. Für den Impf-Termin im Impf-Zentrum solle man zirka 60 Minuten einplanen. Zum Ablauf erklärt die Behörde:

  • Anmeldung am Eingang des Impf-Zentrums
  • Im Wartebereich 1 Platz nehmen
  • Sie werden ins Registrierungs-Zimmer gebeten
  • Nach Registrierung Aufklärungs-Gespräch durch Arzt oder Ärztin
  • Impfung
  • Im Wartebereich 2 Platz nehmen (Wartezeit für eventuell auftretende Allergien usw.)
  • Sie können das Impf-Zentrum durch den Ausgang verlassen

Muss ich ein weiteres Mal geimpft werden?

"Spätestens 21 Tage nach der ersten Impfung werden Sie ein zweites Mal geimpft", wird dazu erklärt. Der Termin hierfür werde bereits bei der ersten Termin-Vereinbarung reserviert.

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