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Einsatz bei Adelschlag nach anonymem Hinweis. Sechs Personen müssen sich jetzt auf ein Bußgeld-Verfahren einstellen.

(ty) Erneut musste auch die Eichstätter Polizei eine Ansammlung von Leuten auflösen, die vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Regelungen verboten war. Die Beamten waren am gestrigen Nachmittag – nach einem anonymen Hinweis – zu einem Privathaus in einen Ortsteil von Adelschlag (Kreis Eichstätt) gefahren. Dort trafen sie laut heutiger Mitteilung in der Kellerwohnung auf insgesamt sechs Personen im Alter zwischen 26 und 39 Jahren, die allesamt aus verschiedenen Hauständen stammen. Die Gesetzeshüter stellten die Personalien fest und lösten die Zusammenkunft auf. Die Leute erwarte jetzt eine Anzeige, sie müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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