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36-Jähriger in Eichstätt aus dem Verkehr gezogen. Ihn erwarten jetzt mehrere Anzeigen, auch wegen Verstoßes gegen das Waffen-Gesetz.

(ty) Unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis muss sich seit gestern Abend ein 36-Jähriger aus dem östlichen Landkreis Eichstätt verantworten. Gegen 21.30 Uhr wurde er auf der Pirkheimer Straße in Eichstätt einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Dabei wurde laut Polizei festgestellt, dass er gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Daraufhin seien die Pkw-Schlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden worden. "Neben einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekommt der 36-Jährige noch zusätzlichen Ärger, da er gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung verstoßen hat und zudem ein so genanntes Einhand-Messer mitführte", so ein Polizei-Sprecher. "Ihn erwarten nun noch zwei weitere Anzeigen nach dem Infektions-Schutz-Gesetz und dem Waffen-Gesetz."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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