Pkw-Lenker wurde in Hemau gestoppt: Er muss sich jetzt auf mehrere hundert Euro Bußgeld einstellen.
(ty) Gleich doppelt Pech hatte ein Pkw-Lenker, der am gestrigen Abend kurz vor 22 Uhr im Stadtgebiet von Hemau (Kreis Regensburg) ins Visier der Polizei geraten ist. Da er sein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt habe, sei er von Beamten der zuständigen Inspektion aus Nittendorf gestoppt worden. Im Zuge der Kontrolle habe er auch keinen triftigen Grund dafür vorweisen können, dass er trotz der wegen der Corona-Krise geltenden nächtlichen Ausgangssperre nach 21 Uhr noch unterwegs war. Auf den Mann komme jetzt ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen des Handy-Verstoßes zu – ihm blüht ein Bußgeld. Außerdem wird er sich auf ein Corona-Bußgeld in Höhe von 500 Euro einstellen müssen.
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.