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Der junge Mann wollte seine Tankrechnung in Neutraubling mit Falschgeld bezahlen. Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.

(ty) Ein Tankvorgang, der mit so genanntem Movie-Money bezahlt werden sollte, hat einen jungen Mann aus Neutraubling (Landkreis Regensburg) fast ins Gefängnis gebracht. Der Haftbefehl gegen den 23-Jährigen wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, teilte das Polizeipräsidium der Oberpfalz mit, das heute von dem Fall berichtet. Die Polizei und das bayerische Landeskriminalamt (LKA) warnen eindringlich vor der Verwendung von "Movie Money" beziehungsweise veränderten Banknoten-Abbildungen im Zahlungsverkehr. Das Inverkehrbringen von Falschgeld werde mit hohen Strafen geahndet.

 

Der 23-Jährige aus Neutraubling versuchte nach Angaben der Polizei, am vergangenen Donnerstag seine Tankfüllung mit zwei falschen 20-Euro-Banknoten zu bezahlen. Die Fälschungen seien von der Kassiererin in der Tankstelle erkannt worden; daraufhin wurde die Polizei verständigt. Im Anschluss – so heißt es weiter – sei die Wohnung des 23-Jährigen durchsucht worden. Dabei sei Falschgeld in vierstelliger Höhe gefunden worden, das der junge Mann angeblich im Internet erworben hatte. Nun ermittelt die Regensburger Kripo gegen den Neutraublinger.

 

Bei den festgestellten Geldscheinen handelt es sich laut Mitteilung der Polizei um veränderte Banknoten-Abbildungen, so genannte Movie-Money-Scheine. "Das sind Reproduktionen von Banknoten, bei denen zusätzlich mehr oder weniger auffällige Veränderungen angebracht sind", erklärt das Polizeipräsidium der Oberpfalz dazu. Diese Scheine würden häufig über das Internet vertrieben. Im vorliegenden Fall war den Angaben zufolge unter der Flagge der Europäischen Union (EU) deutlich lesbar der Schriftzug "MovieMoney" abgebildet.

 

"Die Noten weisen in der Regel, wie auch in diesem Fall, keine Imitation der Sicherheits-Merkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode Fühlen, Sehen, Kippen als falsch identifiziert werden", erklärt die Polizei. Die Mehrzahl solcher Scheine werde dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Der beschuldigte 23-Jährige sei vorläufig festgenommen sowie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft einem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Der Richter habe einen Untersuchungshaft-Befehl erlassen, der unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sei.


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